delikt – Wahre Verbrechen aus Österreichs Süden

GTA auf Steirisch

Episode Summary

Junge Männer liefern sich eine biergeschwängerte Verfolgungsjagd samt Straßensperre. Eine Frau legt in einem Selbstbedienungsladen das Kuvert eines RSa-Briefs statt Geld in die Kassa. Und ein älterer Fahrgast verspürt im Bus ein intimes Bedürfnis – und geht diesem vor den Augen anderer Fahrgäste nach. Am Bezirksgericht gibt es nichts, was es nicht gibt. Nicole Stranzl hat diesmal einige besonders kuriose Fälle aus Weiz mitgebracht.

Episode Notes

Junge Männer liefern sich eine biergeschwängerte Verfolgungsjagd samt Straßensperre. Eine Frau legt in einem Selbstbedienungsladen das Kuvert eines RSa-Briefs statt Geld in die Kassa. Und ein älterer Fahrgast verspürt im Bus ein intimes Bedürfnis – und geht diesem vor den Augen anderer Fahrgäste nach. Am Bezirksgericht gibt es nichts, was es nicht gibt. Nicole Stranzl hat diesmal einige besonders kuriose Fälle aus Weiz mitgebracht.

In dieser Ausgabe besprochene Themen:

Episode Transcription

David Knes: Herzlich willkommen bei Delikt, dem Kriminalpodcast der Kleinen Zeitung mit Fällen aus der Steiermark und aus Kärnten. Mein Name ist David Gnes, ich bin der Host des Podcasts und ich begrüße heute recht herzlich meine Kollegin aus der Lokalredaktion Weiz, Nicole Stranzl. Schön, dass du da bist.

Nicole Stranzl:
Ja, hallo und danke, dass ich da sein darf. Freue mich schon drauf.

David Knes:
Ganz aufmerksame Delikthörerinnen und Hörer, beziehungsweise die mit sehr guter Erinnerung, die wissen schon, dass du einmal hier bei uns warst und die wissen auch, dass du dich gerne auseinandersetzt mit der Bezirksgerichtsberichterstattung. Die Folge damals im Herbst 2023 hat geheißen: Der Pilzemann und kein Kraut gegen Fruchtfliegen.

Nicole Stranzl:
Richtig, vielleicht kann sich der ein oder die andere noch daran erinnern, der Pilzemann ist gekommen oder vielleicht ist er auch nicht gekommen. Wer wissen will, was es damit auf sich hat, kann ja einfach mal die alten Deliktfolgen durchstöbern.

David Knes:
Ja, ich werde es auf alle Fälle in die Shownotes auch verlinken, also gerne reinhören. Aber heute hast du uns eine Reihe an neueren Fällen mitgebracht. Ich weiß es, wir haben vorher nicht darüber gesprochen. Ich bin jetzt quasi so blank wie unsere Zuhörerinnen und Zuhörer. Aber was ist denn da dein erster Fall?

Nicole Stranzl:
Ja, ich habe mir gedacht, im Bezirksgericht passieren ja sehr oft sehr skurrile Fälle. Als Einstieg habe ich mir allerdings ein etwas ernsteres Thema ausgesucht. Es kommen noch skurrile Fälle, keine Sorge, aber mir ist gerade im heurigen Jahr aufgefallen, dass sehr, sehr viele alkoholisierte Unfälle passieren und ich habe mir da jetzt vier Fälle rausgesucht und der erste Fall, der ist im April verhandelt worden und das war heuer wirklich ein Wahnsinn und das höchste an Promille, was gemessen wurde. Der Fahrer hatte sage und schreibe 2,12 Promille und hat sich damit noch hinter das Steuer gesetzt, hat dann damit einen Unfall verursacht und hat aber schon zuvor einmal seinen Führerschein abgegeben. Da hatte er allerdings unter Anführungsstrichen nur 1,2 Promille. Ja, er ist dann mit einem anderen Pkw kollidiert, der andere Lenker ist verletzt worden und er hat dann im Endeffekt eine Geldstrafe von 4.400 Euro bezahlen müssen. Wobei man dazu sagen muss, das ist jetzt ja nur die Strafe vom Gericht. Also solche Unfälle, die ziehen da schon immer weitaus mehr Geldstrafe oder Geld. Das war jetzt vielleicht falsch formuliert. Solche Unfälle, wenn man die verursacht, man kann mindestens so mit 20.000, 30.000 Euro schon rechnen, dass einem das kostet. Und Versicherungen zahlen nicht, wenn man alkoholisiert fährt. Man muss auch wissen, selbst wenn man jetzt nicht unbedingt vielleicht den Unfall verursacht hat, aber wenn man alkoholisiert fährt, ist das eben bei Versicherungen so, dass sie dann sagen, ja, okay. Und da kommt dann schon einiges zusammen, wenn man dann zum Beispiel jetzt zwei Autos hat mit Totalschaden, wenn man dann noch jemandem Schmerzensgeld zahlen muss, wenn man dann gewisse Strafen hat, das eigene Auto ist kaputt. Also vielleicht dann auch noch Krankenhausrechnungen übernehmen muss. Das zahlt sich nicht aus, sich betrunken hinter das Steuer zu setzen. Vielleicht auch so mein Appell an euch, bitte, wenn ihr was getrunken habt, schaut, dass ihr euch ein Taxi ruft, lasst das Auto stehen oder übernachtet vielleicht dort. Das zahlt sich wirklich nicht aus.

David Knes:
Du hast gesagt, das war sein zweites Vergehen, also sein zweites Vergehen, bei dem er erwischt worden ist und das war unter Anführungszeichen nur eine Geldstrafe. Gibt es einen Punkt dann, wo man als alkoholisierter Autofahrer, der einen Unfall verursacht, auch ins Gefängnis muss?

Nicole Stranzl:
Das kann durchaus vorkommen, ja. Das hängt von mehreren Faktoren ab, würde ich jetzt mal sagen. Wenn jetzt jemand wirklich stirbt bei dem Unfall, dann ist es nicht mehr im Bezirksgericht Weiz. Im Bezirksgericht Weiz werden nur Höchststrafen, also Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr verhandelt. Und wenn jetzt wirklich jemand zu Tode kommt, dann ist man automatisch am Landesgericht und dann wird auch eine Gefängnisstrafe folgen.

David Knes:
Da sprechen wir dann von der fahrlässigen Tötung.

Nicole Stranzl:
Richtig, genau. Im Bezirksgericht Weiz werden fahrlässige Körperverletzungen oder Gefährdungen von anderen Personen verhandelt, sage ich jetzt mal. Aber wenn jetzt jemand schwer verletzt ist, kann es auch schon reichen, dass es am Landesgericht verhandelt wird. Das ist der zweite Fall, den ich euch mitgebracht habe. Da war es so, dass tatsächlich der Unfalllenker, der alkoholisiert war, selbst so schwer verletzt wurde, dass der Richter gesagt hat, ja, wenn sie jetzt Pech gehabt hätten und wenn das jetzt einem von den anderen beiden Unfallbeteiligten so passiert wäre, dann würden sie jetzt schon im Häfen sitzen. Weil der war eben 13 Tage selbst im Krankenhaus, genau. Er war mit 1,66 Promille unterwegs. Und man muss dazu sagen, dieser Mann ist schon viermal zuvor den Führerschein los gewesen. Also das vierte Mal war jetzt den Führerschein los, so muss ich sagen. Also der ist wirklich, der Richter hat ihn als unbelehrbar betitelt, weil er gemeint hat, wie lange er noch so weiter tut. Jetzt ist ihm schon so oft der Führerschein abgenommen worden und er fährt trotzdem noch weiter. Und der hatte wirklich Leberriss, Milzriss, Gehirnblutung, gebrochene Rippen. Also den hat es selbst so richtig erwischt.

David Knes:
Hat ihn das zur Einsicht gebracht?

Nicole Stranzl:
Ja, er hat sich dann schon entschuldigt, aber bei jemandem, der halt schon so häufig betrunken gefahren ist und da muss man halt auch dazu sagen, wie oft ist er wirklich gefahren betrunken, ohne dass das jemand bemerkt hat, weil da ist eben etwas passiert oder er wurde kontrolliert. Der Richter meint, wahrscheinlich ist die Dunkelziffer noch viel, viel, viel höher. Ja. Also, wie gesagt, noch einmal der Appell, es rentiert sich wirklich nicht. Er hat damals dann auch 30.000 bis 40.000 Euro, vermutlich wird ihn der Unfall kosten, hat der Richter geschätzt. Er hat 3.000 Euro Geldstrafe bekommen. Da muss man auch sagen, okay, aufmerksame Hörer, wenn sich jetzt denken, okay, warum ist das jetzt weniger? Der Tagessatz wird immer vom Einkommen berechnet. Das heißt, es gibt eben eine Geldstrafe, also einen Tagessatz und je nachdem, wie viel man dann eben verdient, wenn ich jetzt weniger verdiene, ist der niedriger, als wenn ich jetzt mehr verdiene. Und dementsprechend sind dann eben die endgültigen Geldstrafen niedriger oder höher. Ja, das waren so zwei, vielleicht war das schon sehr düster, vielleicht etwas, das unter Anführungsstrichen lustiger war. Ein 60-Jähriger ist mit 1,9 Promille gefahren. Er sagt, ja, es war eine Kurzschlussreaktion, er hat sechs große Bier getrunken und dann hat er zu spät mitgekriegt, dass das Auto vor ihm im Kreisverkehr gebremst hat und ist dann eben reingefahren. Also da ist jetzt nicht wahnsinnig viel passiert. Allerdings war es wirklich dann etwas lustig, weil nachdem dann die Polizei schon dort war und die alle an der Unfallstelle standen, ist er zum Polizeiauto gegangen, hat sich ins Polizeiauto gesetzt und dort nach seinem Ladekabel gesucht. Er war so betrunken, dass er sein eigenes Auto nicht vom Polizeiauto auseinandergekannt hat. Also das ist dann schon so etwas, wenn man das dann hört im Gerichtssaal, da muss man dann schon etwas schmunzeln. Er hat dann auch eine Anstandsverletzung deswegen bekommen, war aber auch total reumütig, geständig, es tut ihm extrem leid. Und der letzte Fall, den ich euch noch mitgebracht habe, den hat der Richter als GTA auf steirischen Straßen bezeichnet. Also vielleicht kennen die einen oder anderen.

David Knes:
Ich glaube, ich bin jetzt kein großer Computerspielfan, aber ich glaube, da ist gerade ein neues Spiel rausgekommen oder kurz davor. Genau. Es ist ein wildes Autoreinspiel, das ist übertrieben. Man spielt, glaube ich, irgendwie in der Verbrecherszene von L.A. oder wie heißt die Stadt im Spiel?

Nicole Stranzl:
Boah, ich kann dir das jetzt gar nicht genau sagen, wie die Stadt heißt, weil ich bin auch kein Videospiel-Mensch, aber es ist auf jeden Fall...

David Knes:
Jetzt wird sich alles aufbäumen bei unseren Hörerinnen und Hörern.

Nicole Stranzl:
Bitte schreibt es in die Kommentare. Genau. Na, auf jeden Fall war der junge Mann, 23 Jahre alt, mit zwei Promille unterwegs, in einem Auto ohne gültiges Pickerl. Also das letzte gültige Pickerl war von 2020. Die Verhandlung war im Jänner 2026. Er hatte angeblich die Kennzeichen, mit denen er gefahren ist, das war nicht seine, die hat er angeblich im Gebüsch gefunden. Behauptet er. Ja, und dann hatte er noch Bier mit an Bord, weil braucht man halt, wenn man zwischendurch offensichtlich Durst bekommt. Er wollte zu einer jungen Frau fahren, die er vor Kurzem kennengelernt hat. Und auf dem Weg dorthin ist es dann zu einer Auseinandersetzung mit anderen Fahrern gekommen. Das hat so angefangen, dass der 23-Jährige in einer Kreuzung rausgeschnitten ist vor zwei anderen Autos. Da waren jeweils Pärchen drinnen und die waren gerade im Kino. Und die haben sich ziemlich geärgert, weil sie scharf abbremsen mussten, weil der eben so rausgeschnitten ist. Und dann ist er laut Aussage, also ein 28-Jähriger, der hinter ihm gefahren ist, hat dann gesagt, er ist nicht weitergefahren. Dann hat er ihn überholt. Daraufhin hat der 23-Jährige ihn fünf oder zehn Minuten lang permanent mit der Lichthupe angeleuchtet. Dann haben sie sich immer wieder weiter überholt. Dann ist der 23-Jährige wieder nicht weitergefahren. Sie wollten dann fragen, Zitat, was das Problem ist. Die sind deswegen zu einer Tankstelle gefahren. Der 23-Jährige ist allerdings weitergefahren. Dann sind sie dort wieder weiter raus, dann haben sie wieder auf den 23-Jährigen getroffen. Dann hat es noch ein brisantes Überholmanöver gegeben. Da hat der 28-Jährige gesagt, er war auf der Überholspur. Und aus Prinzip ist der 23-Jährige auch wieder auf die Überholspur gefahren. Und er hat gerade noch auf die Gegenfahrbahn ausweichen können, damit er eben nicht jemand anderem reinfährt.

David Knes:
Sehr erwachsene Konfliktlösungsstrategie auf allen Seiten.

Nicole Stranzl:
Ein Wahnsinn, es war wirklich ein Wahnsinn. Ja, und dann ist auf einer einspurigen Fahrbahn stehen geblieben der 28-Jährige, hat die Warnblinkanlage aktiviert und den 23-Jährigen somit blockiert. Der ist dann stehen geblieben. Der Freund von dem 28-Jährigen ist im Auto hinter ihm gewesen, also quasi der 23-Jährige war inmitten dieser beiden Autos. Und dann scheiden sich wieder die Geister in den Erzählungen. Der 23-Jährige behauptet, dass die Freundin vom 28-Jährigen in sein Auto gestiegen ist, versucht hat, ihm die Schlüssel wegzunehmen. Das Mädel behauptet, dass sie dann noch mit seinem Bier angeschüttet wurde. Alle anderen sagen aber aus, dass die junge Frau erst dann eingestiegen ist, als der 23-Jährige schon in den Pkw hinter ihn hineingefahren ist und quasi wieder wegfahren wollte. Ja, also im Endeffekt wirklich ein Wahnsinn, was da alle Beteiligten, würde ich jetzt einmal sagen, aufgeführt haben. Ich meine, sicher die vier jungen Leute sagen, es war schon eine gefährdende Situation, er ist auch in Schlangenlinien gefahren. Am Ende ist es so ausgegangen, dass der 23-Jährige eine Geldstrafe von 3.500 Euro bekommen hat. Also da waren wir bei 140 Tagessätzen zu je 25 Euro. Dann hat er noch 160 Euro zahlen müssen an die Frau, mit deren Kennzeichen er unterwegs gewesen ist. Weil sie hat ja dann ein neues beantragen müssen. Das ist übrigens Urkundenunterdrückung. Also der hat da mehrere Delikte, sage ich jetzt einmal. Einerseits eben die Urkundenunterdrückung und andererseits die Gefährdung von den vier Personen. Verletzt ist zum Glück niemand geworden. Aber ja, war wirklich ein sehr schräger Fall, muss ich ehrlich sagen.

David Knes:
Und bei so was, da gibt es ja offensichtlich, behaupte ich jetzt einmal, nach einer kurzen küchenpsychologischen Analyse, tiefergehende Probleme. Also so was passiert hier nicht einfach so, diese Art von Verhalten. Legt dann der Richter denen irgendwie nahe, sich da in diese Richtung irgendwie behandeln zu lassen? Oder sagt man da, hey, gibt es da Tipps in diese Richtung oder wird da rein das Juristische abgehandelt und das ist erledigt? Kommentiert man das?

Nicole Stranzl:
Ja, also er kommentiert das schon sehr häufig. Es gibt dann schon so ein paar Moralpredigten immer mal wieder von ihm, ob sie angenommen werden oder nicht. Ich meine, ein Satz ist, der sehr häufig fällt von ihm ist, wie lange tun sie noch so weiter, bis er mal einstirbt. Also gerade bei den Alkohollernkern, da ist er immer sehr grantig, würde ich jetzt mal sagen, auch verständlich. Weil es ist ja wirklich in Wahrheit ein Glücksspiel. Man weiß nicht, was passiert.

David Knes:
Und früher oder später, wenn das der Regelfall ist, wird etwas passieren. Also bei aller Skurrilität oder teilweise auch Komik, die in diesen Fällen manchmal mitschwingt, aber es ist ein ernstes Thema und man spielt mit dem Leben von anderen Leuten.

Nicole Stranzl:
Das kann ich nur unterschreiben, was du gerade gesagt hast. Es ist sehr ernst und wirklich deswegen zum dritten Mal die Aufforderung, steigt nicht betrunken ins Auto, es zahlt sich nicht aus und man hat einfach eine verminderte Reaktionsfähigkeit, auch wenn man das selbst vielleicht nicht wahrhaben will. Aber entweder trinke ich oder ich lasse das Auto stehen.

David Knes:
Und Handy eingesteckt, wenn wir schon bei der Moralpredigt sind jetzt.

Nicole Stranzl:
Genau.

David Knes:
Okay, aber damit haben wir jetzt genug gepredigt für diese Folge. Gehen wir vielleicht jetzt zum nächsten Themenfeld oder zum nächsten Fall. Was hast du da auf deiner Liste?

Nicole Stranzl:
Ja, jetzt habe ich etwas zur Auflockerung mitgebracht, das ist etwas lustiger. Jetzt ist, sage ich mal, was auch sehr, sehr häufig vorkommt im Bezirksgericht, sind Diebstähle in Selbstbedienungsläden. Da sind tatsächlich einige Landwirte, die gefühlt jede Woche dastehen, weil halt immer wieder irgendwas gestohlen wird. Und ein sehr skurriler Fall betrifft eine 69-Jährige, die eben auch bezichtigt war, dass sie da etwas gestohlen haben soll. Es hat schon sehr skurril angefangen, denn es kommt ja auch immer wieder vor, dass Schulklassen zusehen dürfen. Gerade so zu Schulschluss ist das oft so ein Ausflug für die Schulen und dann sitzen die, es sind ja öffentliche Verhandlungen, das heißt man darf zuhören.

David Knes:
Dass man so ein bisschen die Funktionsweise des Rechtsstaates vermittelt bekommt als junger Mensch.

Nicole Stranzl:
Richtig und vielleicht auch schon so eine Abschreckung. Ja, und strengt es nicht beim Fahren. Und ja, dann macht sie die Tür auf und war dann ziemlich schockiert über den Anblick von den Jugendlichen und hat dann gleich gemeint, nein, sie geht da jetzt sicher nicht in den Verhandlungssaal rein, weil, Zitat, sie legt ihr Privatleben nicht vor Kindern dar. Ja, der Richter hat das natürlich nicht durchgehen lassen. Sie hat dann ziemlich ruppig einen anderen Termin gefordert. Er hat gemeint, ja, es ist eine öffentliche Verhandlung, es steht im Gesetz, dass Leute zuschauen dürfen. Sie hat dann gemeint, sie können mich nicht zwingen, was zu sagen. Dann hat er gesagt, das ist richtig, aber sie muss halt trotzdem reinkommen. Und dann hat sie gemeint, nein, sie geht jetzt. Dann hat er gesagt, okay, er lässt sie vorführen. Dann hat sie sich gedacht, okay, passt, dann kriegt sie einen anderen Termin. Und er, nein, er ruft die Polizei jetzt sofort an. Und dann quasi führt die Polizei sie jetzt sofort vor und sie muss trotzdem bleiben. Das hat ihr gar nicht geschmeckt. Also sie war dann sehr, ja, fast schon beleidigt, würde ich sagen. Hat dann auch gemeint, ja, es geht ihr gesundheitlich nicht so gut. Und wenn es jetzt dann einen Pumperer macht, dann ist er mehr oder weniger schuld. Er hat sich von dem nicht beeindrucken lassen. Ja, im Endeffekt geht es um 11,50 Euro. Ihr wird vorgeworfen, dass sie bei einem Selbstbedienungsladen anstatt des Bargelds die Rückseite von einem RSB-Brief, also diese blauen Briefe, die soll sie reingelegt haben. Also sehr skurril. Angeblich hat sie das tatsächlich schon zuvor einmal getan. Und sie hat das natürlich vehement bestritten. Sie hat gesagt, nein, sie hat einen Zehner reingetan und eben nicht die Rückseite eines RSB-Briefs. Man muss allerdings sagen, dadurch, dass der Landwirt schon so oft bestohlen worden ist, hat er mehrere Kameras, die wirklich sehr hochwertige Bilder liefern. Und der Landwirt, der dann auch befragt wurde, hat gesagt, man kann sogar einzelne Münzen zählen dort. Also es war klar ersichtlich, dass sie kein Geld da reingelegt hat.

David Knes:
Sondern dieses blaue Papier.

Nicole Stranzl:
Genau. Dann war noch zwischendurch kurz die Thematik, wo der Richter dann aufgekommen ist, wenn sie wenigstens einen Zwanziger, also wenn sie wenigstens sagen würde, sie hätte einen Zwanziger reingelegt und der ist zumindest blau und zehn als rosa. Es war wirklich sehr skurril. Ja, im Endeffekt wollte der Landwirt dann 250 Euro von ihr, was sie dann natürlich als sehr überzogen gefunden hat für 11,50 Euro. Sie hätte sowieso nicht ganz verstanden, warum man quasi so ein Theater unter Anführungsstrich macht und hat dann auch noch gemeint, er prahlt, dass er schon 80 Anzeigen hat. Und ich weiß nicht, ob das jetzt was ist, worüber man prahlen kann, weil, wie gesagt, der arbeitet hart dafür und dann kommen Leute immer wieder. Ganz sicher sind es jetzt nur ein paar Euro, aber wenn da jetzt 80 Leute nur ein paar Euro nehmen, wenn man da jetzt ausgeht von den 11,50 Euro, dann ist man schon über 800 Euro und das ist dann halt schon viel. Ja, und im Endeffekt war es dann so, dass sie dann auch noch argumentiert hat, dass sie ihn ja schon einmal angerufen hätte zuvor, obwohl er nicht im Hofladen war, weil sie nur einen 100-Euro-Schein mitgehabt hat und den wollte sie wechseln. Und das war dann quasi ihre Argumentation dafür. Sie hat ja sogar schon einmal angerufen, warum sollte sie jetzt quasi dann stehlen. Da hat der Richter dann gemeint, ja nur weil ich schon einmal bezahlt habe, heißt das jetzt nicht, dass ich später nichts gestohlen habe. Sonst würden sie ja nur mehr fladern, hat er dann gesagt zu ihr. Ja, im Endeffekt war es dann so, dass er sie zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt hat, also 60 Tagessätze zu je 12 Euro. Sie hat allerdings nur die Hälfte bezahlen müssen, also 360 Euro. Und die andere Hälfte ist auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen worden. Das heißt, wenn sie in diesen drei Jahren nichts mehr anstellt, dann wird sie ihr erlassen und sonst musst du sie eben eventuell noch zahlen.

David Knes:
Und die Schulklasse war währenddessen gut unterhalten?

Nicole Stranzl:
Die war gut unterhalten. Und die 250 Euro, die der Landwirt gefordert hat, die hat sie auch nicht komplett zahlen müssen. Sie hat nur 100 Euro zahlen müssen an ihn. Ja, und zum Schluss hat der Richter, weil du vorher gefragt hast, ob es Ratschläge gibt, Ihr hattet den Ratschlag mitgegeben, kaufen Sie ganz normal ein wie andere auch, dann sehen wir uns nicht wieder.

David Knes:
Das könnte so einfach sein. War sie in einer besonders prekären Situation, weil das ist ja, finde ich, auch noch irgendwie ein diskussionswürdiger Punkt, ob das jetzt eine wohlhabende Person ist? Mit unserer Kollegin Carmen Oster haben wir auch einmal vor Kurzem über Bezirksgerichtsgeschichten gesprochen und da war ein Fall dabei, wo sie erzählt hat von einem sehr wohlhabenden Mann, der in einem Supermarkt, ich glaube es war ein Wurstzipfel mitgehen hat lassen, also der überhaupt kein Problem gehabt hätte, das zu bezahlen, aber es war ihm einfach egal, ob er das jetzt macht, so mehr oder minder. Wie war das in dem Fall?

Nicole Stranzl:
Also ich glaube, dass sie sich die 11,50 Euro definitiv leisten hätte können. Das ist tatsächlich, das ist dann immer wieder das erste Argument. Das war auch bei einem anderen Artikel von mir, da hat auch ein Pensionist eine Flasche Kernöl genommen und hat den Preis für Essig bezahlt und da war noch ganz viel in den Kommentaren geschrieben. Ja, und vielleicht kann er es sich nicht leisten, aber es war nicht der Fall. Das hat er auch selbst zugegeben.

David Knes:
Also es ist dann wahrscheinlich einfach so, dass manche Leute die Gelegenheit erkennen oder denken, sie würden da jetzt leicht sich ein paar Euro ersparen, ich mache jetzt Anführungszeichen. Aber in Wirklichkeit ist es nichts anderes, als jemand anderem etwas zu stehlen.

Nicole Stranzl:
So ist es. Er hat dann auch gesagt, dieser Pensionist, ja, wollte sich nicht bereichern, aber hat dann eben gleichzeitig auch gesagt, die Flasche war gar nicht für ihn. Er wollte da einer ukrainischen Familie helfen und wollte denen ja quasi auch mal so die guten Bauernprodukte. Also es ist dann meistens, ich glaube, dass es vielleicht auch so ein bisschen die Aufregung ist, geht es sich aus oder vielleicht dann auch nicht das Bewusstsein, das sind Kameras, sondern ich bin eh unbeobachtet und das fällt keinem auf. Und wie du gesagt hast, ein paar Euro erspare ich mir. Und wie gesagt, bei diesen Summen sind es ja wirklich, ich hatte auch schon eine Verhandlung, da hat jemand eine Dose Rama gestohlen aus dem Supermarkt und hat Bio-Samen in S-Budget-Sackerl reingepackt. Also das war eigentlich auch lächerlich, wegen so etwas zu verhandeln, aber dadurch, dass eben schon so viele Vorstrafen vorgelegen sind, muss man dann halt sogar so etwas schon verhandeln und kann sogar so etwas dann schon in einer Geldstrafe oder mehr auch enden.

David Knes:
Ja, in der Folge mit Carmen Oster haben wir übrigens genau über diese Sache gesprochen. Ich werde die Folge noch verlinken, da geht es eben genau um das Thema, warum auch diese kleinen Dinge, wo es nur um ein paar Euro geht, warum auch solche, ich nenne es jetzt Lappalien, trotzdem manchmal verhandelt werden. Also wenn diese Thematik interessiert, der Link ist dann auch in den Shownotes.

Nicole Stranzl:
Super, danke für den Hinweis. Es ist sicher auch ein sehr wichtiges und spannendes Thema. Ja, dann habe ich noch eine Verhandlung mitgebracht. Da ist es um einen Nachbarschaftsstreit gegangen mit Körperverletzung. Ich glaube, bei der letzten Folge, wenn ich mich recht erinnere, habe ich ja über die zwei Herrschaften berichtet, die gegenseitig mit dem Gartenschlauch ins Badezimmer des anderen reingespritzt haben. Also Nachbarschaftsstreitigkeiten kommen immer wieder vor und enden dann manchmal eben auch in Gewalt, wobei das hier noch eine relativ harmlose Form, würde ich jetzt mal sagen, war. Aber was ist passiert? Einer 60-jährigen Oststeirerin ist vorgeworfen worden, dass sie ihre Nachbarin, ihre 37-Jährige, am Arm gepackt hat und sie verletzt hat. Also sie hatte dann einen Bluterguss. Und wie ist es dazu gekommen? Man muss dazu sagen, bei der ersten Verhandlung war nur die 60-Jährige da, weil die 37-Jährige krank war. Da hat der Richter dann quasi nur ihre Aussage aufgenommen. Sie hat gesagt, dass zu laute Musik dazu geführt hat, dass die 37-Jährige eben immer wieder aufgedreht hätte, Disco und Party den ganzen Sommer über, so laut, dass sie, Zitat, den eigenen Fernseher wegen dem lauten Bass nicht gehört hat. Und nach 15 oder 20 Minuten ist sie dann zur Wohnung, hat an die Tür geklopft, laut Hallo geschrien. Und ja, dann ist die Nachbarin um die Ecke gebogen, ist hysterisch geworden, hat geschrien, mich alles geheißen, hat sie erzählt. Daraufhin ist dann die 60-Jährige in die eigene Wohnung geflüchtet, hat sie gesagt. Die Nachbarin hat ihr dann den Weg versperrt und obwohl sie dann mehrfach aufgefordert hat, aus der Tür wegzugehen und sie das nicht getan hat, dann hat sie sich anscheinend nicht mehr anders zu helfen gewusst, hat sie gesagt, hat sie an der Schulter genommen und sie weggeschoben. Sie glaubt allerdings nicht, dass dieser blaue Fleck dadurch entstanden ist. Ja, und dann war der zweite Verhandlungstermin, das war dann so circa zwei Monate später, eineinhalb Monate später. Da hat dann die 37-Jährige ihre Sicht geschildert und die sagt, dass die 60-Jährige immer wieder in ihre Wohnung gegangen ist. Also anscheinend hat die die Wohnung nicht verschlossen und dann ist die 60-Jährige in der Wohnung von der 37-Jährigen gestanden. Und damit die einmal sieht, wie das ist, ist die 37-Jährige in die Wohnung von der 60-Jährigen gegangen. Also komplett skurril. Und sie sagt auch, es sei ein Hassverhältnis gewesen zwischen den beiden Frauen, weil die 60-Jährige die Kinder gehasst hätte, nichts hätte gepasst, was sie tut. Sie hätte sie immer wieder ausgerichtet, überall und über sie geschimpft. Man muss sagen, mittlerweile ist die 60-Jährige ausgezogen. Gott sei Dank vermutlich für die beiden Frauen. Ja, und wie ist es jetzt aber aus ihrer Sicht zu der Körperverletzung gekommen? Die 60-Jährige ist angeblich gerade aus der Wohnung von der 37-Jährigen raus. Daraufhin ist die 37-Jährige zur Wohnung der 60-Jährigen. Und dann hätte sie sie eben gerupft, an der Jacke gezogen. Also da ist dann eh, eigentlich decken sich die Geschichten wieder. Und sie hat dann gemeint, jetzt ist der Bogen überspannt und sie zeigt es jetzt an. Der Richter hat die 60-Jährige dann tatsächlich freigesprochen. Denn er meint, es ist quasi unter Anführungsstrich wie Notwehr gegen Notwehr und hat dann ihnen so mehr oder weniger ans Herz gelegt, man geht nicht in fremde Wohnungen. Man muss auch dazu sagen, dass die 37-Jährige Medikamente nimmt, wodurch eben dieser Bluterguss auch eventuell schneller entstehen könnte. Ja, und eben dadurch, dass sie jetzt eh Gott sei Dank nicht mehr nebeneinander wohnen, ist jetzt die Gefahr gebannt, dass so etwas nicht mehr wieder passiert. Und laut 37-Jähriger ist es jetzt auch viel entspannter dort, nachdem die 60-Jährige angeblich nicht mehr hetzt.

David Knes:
Ja, Nachbarschaftsstreit ist wahrscheinlich oft ein Thema. Sehr häufig, sehr, sehr häufig. Alkohol, Nachbarschaft, im schlimmsten Fall beides.

Nicole Stranzl:
Und manchmal sogar auch innerhalb der Familie. Also das hatte ich auch schon einmal, wo Vater und Sohn im gleichen Haus wohnten. Und dann waren solche Geschichten, wie dass der eine dann kaltes Wasser runtergekippt hat auf den anderen. Also es kann schon sehr herausfordernd werden, weil man sich halt auch nicht aus dem Weg gehen kann.

David Knes:
Es hat halt auch immer irgendwie eine menschliche Dynamik. Also bei all diesen juristischen Feinheiten, über die wir gesprochen haben, es zeigt halt irgendwie auch dann die Höhen oder in dem Fall vor allem die Tiefen des menschlichen Miteinanders.

Nicole Stranzl:
So ist es und es schaukelt sich ja oft über Jahre auf und irgendwann eskaliert es dann einfach und irgendwann brennen dann die Sicherungen durch und dann wird es handgreiflich.

David Knes:
Ja. Hast du noch einen Fall für uns?

Nicole Stranzl:
Ja, zum Schluss habe ich noch etwas sehr Spezielles mitgebracht. Ich habe tatsächlich da mal getitelt, ich weiß nicht, ob man das jetzt überhaupt so sagen darf, Wichsen im Bus.

David Knes:
Ich schneide es nicht raus.

Nicole Stranzl:
Sehr gut. Ein 67-Jähriger soll im Bus onaniert haben. Da muss man auch sagen, was auch so ein Ding ist, Angeklagte kommen sehr häufig nicht zu den eigenen Terminen. Also im Endeffekt, bis man diesen Fall fertig verhandeln konnte, obwohl nur der Angeklagte und eine Zeugin da waren, hat es vier Termine gebraucht. Beim ersten Mal ist der Angeklagte nicht gekommen, beim zweiten Mal war die Zeugin krank, dann ist der Angeklagte wieder nicht gekommen und erst beim vierten Mal waren wir dann so weit, dass wir sagen, wir können einen Abschluss setzen. Ja, was ist passiert? Er soll eben in einem öffentlichen Bus onaniert haben und dazu muss man auch sagen, es ist nicht das erste Mal, dass ihm etwas in die Richtung vorgeworfen wird. Er hat drei offene Probezeiten, insgesamt noch neun Monate Haft offen, wie wir vorher schon gehört haben, eben so aus Bewährungsstrafen. Ja, und sieben Monate waren davon von diesen neun Monaten für Diebstahl und zwei Monate schon einmal, weil er in einem Bus onaniert haben soll. Der Angeklagte hat dann gemeint, das stimmt ja nicht, er hat dann nicht an sich sexuell herummanipuliert, sondern er hat Probleme mit dem Hahn. Und das kommt bei ihm oft unverhofft quasi. Und er hätte deswegen ein Plastiksackerl bei sich und er wollte im Bus in dieses Sackerl urinieren. und er hätte sich von den anderen Leuten weggedreht und er war deswegen schon beim Hausarzt, aber nicht beim Urologen ja allerdings hat die Zeugin das dann widerlegt, also die war eine sehr bestimmende Frau die genau gewusst hat, was sie gesehen hat würde ich jetzt mal sagen und die hat das dann ganz anders geschildert sie hat gesagt, dass er eine Jacke vorgelegt hat, sich vorher noch im Bus umgesehen hat und dass die Handbewegungen sehr eindeutig gewesen sind. Also sie hat das gesehen. Danach hat er dann noch im Bus ein Schnitzel gegessen und beim ersten Mal, als sie ihn gesehen hat, hat sie nichts gesagt. Sie war zu perplex und hat einfach nichts gemacht. Dann hat sie ihn allerdings ein zweites Mal ertappt und ist dann deswegen zum Busfahrer gegangen, weil sie ihm gesagt hat, das ist bei Werster fahren Kinder mit.

David Knes:
Also der hat diese Handlung zweimal in einer Busfahrt?

Nicole Stranzl:
Nein, bei einer zweiten Busfahrt war das. Genau, also anscheinend hat er es öfters gemacht. Naja, er hat dann nur gemeint, er findet die Zeugin übertreibt. Ja, das war dann auch ziemlich aufgehitzt zwischen den beiden. Man muss allerdings dazu sagen, bei der Polizei hat er etwas anderes ausgesagt als im Gericht. Bei der Polizei hat er nämlich schon einmal quasi gesagt, immer wenn er in den Bus einsteigt, hat er dieses Bedürfnis und hat dort quasi schon, hat das mehr oder weniger zugegeben. Er hat auch...

David Knes:
Wie? Wie gibt es das?

Nicole Stranzl:
Es kommt immer wieder tatsächlich vor, dass vor Gericht und bei der Polizei unterschiedliche Aussagen getätigt werden.

David Knes:
Nein, ich meine, das hat... Also das meinst du? Das Gespräch, das Bedürfnis haben, sobald er einen Bus... Okay, das können wir...

Nicole Stranzl:
Pietistisch, keine Ahnung, keine Ahnung. Ich glaube, das sprengt den Rahmen dieses Podcasts. Ich glaube, da müssen wir in ein anderes Thema gehen. Naja, angeblich hätte er auch dem Busfahrer Geld für Verschwiegenheit geboten. Hat der Busfahrer aber nicht angenommen. Ja, und der Richter hat dann der Frau geglaubt, der Zeugin geglaubt. Er hat gemeint, sie war noch nie beim Urologen. Wenn es jetzt wirklich da ein Problem gegeben hätte, hätte er mehr als zwei Jahre insgesamt Zeit gehabt von dieser ersten Verurteilung bis jetzt, dass er das abklärt. Und ja, dort ist er nämlich schon wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Da hat er in einem Pkw vor den Augen einer Frau onaniert. Also anscheinend hat er dieses Bedürfnis nicht abstellen können. Ja, und jetzt muss er insgesamt vier Monate ins Gefängnis, weil einerseits muss er die zwei Monate von der alten Strafe absitzen und zwei Monate sind dazugekommen. Er hat dann angekündigt, dass er Berufung einlegen wird. Allerdings habe ich jetzt vor Kurzem vom Richter gehört, dass diese Berufung nicht durchgegangen ist und dass er jetzt aktuell diese Strafe absitzt.

David Knes:
Ich bewerte hier normal selten Strafen, aber ich finde eine Haftstrafe, die vom Bezirksgericht eher selten ausgesprochen wird, stimmt das?

Nicole Stranzl:
Nicht so häufig, nein. Also da muss tatsächlich davor schon einiges passiert sein.

David Knes:
Also in diesem Fall wirklich mehr als gerechtfertigt. Gerade unbeteiligte Frauen dieser Situation auszusetzen, wo man einfach nicht weiß, was das bei der wieder auslöst, ist einfach eine unvorstellbare Grenzüberschreitung. Und also ich finde das jetzt eigentlich nicht schlecht, dass der tatsächlich ins Gefängnis muss dafür.

Nicole Stranzl:
Ja, vor allem nicht nur Frauen, auch Kinder. Man muss denken, da fahren sehr viele Schulkinder, die das auch verstören wird vermutlich. Und tatsächlich hat er ja auch schon mehrere Vorstrafen. Er hatte auch schon Diebstahl und so weiter. Es waren ja neun Monate offen. Und diese sieben Monate für den Diebstahl, die hat er eh nicht widerrufen. Das heißt, er muss eh wirklich nur für dasselbe Vergehen quasi ins Gefängnis. Ja, das wären so meine Fälle, die ich euch für heute mitgebracht hätte.

David Knes:
Ja, danke, Nicole Stranzl. Einen muss ich dir jetzt noch herauslocken. Ich habe in der Früh noch die kleine Zeitung aufgemacht, also die Online-Version und bin da über einen Artikel, einen ganz neuen Artikel, der ist erst heute, wir nehmen am 18. August auf, herausgekommen. Da geht es auch um eine, ja, das ist wirklich eine sehr skurrile Sache. Also da hat sich jemand ein paar Euro versucht dazu zu verdienen mit einem Phänomen, das es noch nicht so lange gibt in Österreich, aber mit Pfand. Also in diesem Ausmaß noch nicht so lange gibt, aber mit Pfand. Was ist da passiert?

Nicole Stranzl:
Ja, also da muss ich ausführen. Das war wirklich ein sehr skurriler Fall. Es hat schon angefangen damit, dass die Sicherheitsdame schon etwas nervös wurde. Also sie ist schon reingekommen, hat gesagt, da draußen, da hat gerade jemand gegen den Baum gepinkelt.

David Knes:
Vor dem Gericht.

Nicole Stranzl:
Vor dem Gericht, genau, und hat dann auch schon im Müll herumgekramt. Und sie ist sich nicht sicher, ob das eben der nächste Angeklagte ist. Er war es dann tatsächlich. Er hat dann auch schon, bevor er den Verhandlungssaal betreten hat, die Gänge des Bezirksgerichts mit seiner wunderbaren Musik beschallt. Also so Deutsch-Rap-mäßig. Ja, und dann kommt er rein und dann das Erste sagt, da ist es so hell. Dann hat er sich die Sonnenbrille aufgesetzt. Der Richter hat ihn dann gefragt, ob er was getrunken hat. Er hat gemeint, ja, weil er ist nüchtern. Dann hat sich der Richter abgesichert, ob er zeitlich und örtlich orientiert ist, also ob er weiß, wo er sich befindet, warum er da ist.

David Knes:
Wie so ein kleiner Test.

Nicole Stranzl:
Genau, also wo sind wir heute hier? Und das hat er dann tatsächlich alles beantworten können. Aber es war wirklich sehr skurril. Er hat dann auch immer wieder den Richter unterbrochen bei der Belehrung. Und dann nach der Belehrung hat er ihn auf einmal gefragt, sind Sie eigentlich der Richter? Und er so, ja, ich bin der Richter. Es war wirklich sehr skurril. Er hat aber seine Tat tatsächlich zugegeben. Also er hat gesagt, er hat vor einem Supermarkt neben dem Pfandautomaten sehr viel Leergut stehen gesehen. Also da waren 100 Bierkisten.

David Knes:
Ja, wird manchmal so zwischengelagert.

Nicole Stranzl:
Ja, genau. Und dann hat er halt gedacht, naja, verdient er sich ein bisschen was dazu. unter dem Motto, hat nicht gewusst, dass da Kameras sind und hat 13 Bierkisten genommen und in den Pfandautomaten gestellt und somit 91 Euro als Pfandgutschein bekommen.

David Knes:
Und wollte den gleich im selben Supermarkt einlösen, Bargeld, weißt du das noch?

Nicole Stranzl:
Das ist tatsächlich gar nicht zum Thema geworden. Das weiß ich gar nicht. Das haben sie nicht besprochen. Auf jeden Fall haben die Kameras das dann erfasst. Ja. Aber er ist, sage ich jetzt mal, mit einem blauen Auge davongekommen. Er hat jetzt eine Diversion bekommen. Das heißt eben, es wird auf eine Probezeit der Strafverfahren eingestellt auf eine Probezeit von drei Jahren war das da. Ja. In zwei Jahren. Und muss nur die Pauschalkosten in Höhe von 180 Euro bezahlen.

David Knes:
Und bleibt damit auch ohne Vorstrafe.

Nicole Stranzl:
Er bleibt damit ohne Vorstrafe. Also wenn er sich in diesen zwei Jahren jetzt nichts mehr zuschulden kommen lässt, dann ist das komplett eingestellt und das war es dann für ihn. Ohne Vorstrafe, ohne irgendwas. Ja. Weil er sich eben zuvor auch nichts zuschulden kommen hat lassen und das ja. Der Richter hat dann zu ihm gesagt, ja mir gefallen auch viele Autos, die draußen stehen, aber trotzdem kann ich jetzt nicht einsteigen Also nur weil man jetzt so eine Gelegenheit sieht, hat er dann eh eingesehen. Es hat ihm sehr leidgetan. War sehr skurril.

David Knes:
Ja, vielleicht hat es einen Richtungswechsel bei ihm verursacht. Danke, dass du uns diese spannenden, diese interessanten, skurrilen, diese vielseitigen Fälle mitgebracht hast. Also ich finde das ja immer etwas ganz Besonderes zu hören, was so auf diesen Bezirksgerichten passiert eigentlich.

Nicole Stranzl:
Ja, ich sage immer, das könnte man sich wirklich nicht ausdenken. Die besten Geschichten schreibt das Leben. Das ist tatsächlich so.

David Knes:
Apropos Geschichten schreiben, das möchte ich unseren Hörerinnen und Hörern, die das nicht wissen, viele wissen es eh, aber auch nicht vorenthalten. Du schreibst auch Bücher, nämlich Krimis und da geht es um Fälle, die in Wirklichkeit nicht vor dem Bezirksgericht verhandelt werden würden.

Nicole Stranzl:
Das ist richtig, aber fiktive Fälle muss man auch dazu sagen. Fiktive Fälle an realen Orten. Also ich habe jetzt zum Beispiel einen Krimi geschrieben, der im Galgenwald spielt. Das ist ein Ort in Tarnhausen bei Weiz. Da wird eine Prostituierte tot aufgefunden, die hängt am Galgen. Oder Waldgeheimnis, da habe ich in der Karlau, in der Justizanstalt in Graz recherchieren dürfen. Ich habe mir gemeinsam mit dem Gefängnisleiter überlegt, wie könnte man da ausbrechen, dass es realistisch ist, aber dass es keine Anleitung ist für all diese Buchleser. Und jetzt im August ist das zwölfte Buch rausgekommen.

David Knes:
Sehr eindrucksvoll, wir haben vorher kurz geredet, das neben deiner Arbeit als Journalistin so auf die Reihe zu kriegen. Das heißt, deine Urlaube bestehen dann wahrscheinlich zum Teil nicht nur aus Entspannen, sondern einfach aus Weiterrecherchieren und Weiterschreiben.

Nicole Stranzl:
Das ist tatsächlich richtig, ja. Aber ich mache es gern und danke für den Hinweis auf jeden Fall auch. Also wenn ihr eine spannende Lektüre wollt, dann schaut es einmal vorbei.

David Knes:
Ja, Nicole, vielen, vielen Dank, dass du heute da warst. Euch, lieben Zuhörerinnen und Zuhörern, vielen Dank fürs Dabeisein. Wenn ihr Fragen habt zum Podcast, meine E-Mail-Adresse ist david.knes@at. Ihr könnt diesen Podcast bewerten. Wir freuen uns über ein paar Sterne auf Spotify oder eine kleine Rezension auf Apple Podcast. Ansonsten sage ich bis zum nächsten Mal bei Delikt.

Nicole Stranzl:
Dankeschön. Tschüss.

David Knes:
Ciao.

Nicole Stranzl:
Vielen Dank.