delikt – Wahre Verbrechen aus Österreichs Süden

Die Wilderer vom Hochobir und das Geständnis am Sterbebett

Episode Summary

Kärnten 1935. Ein Wildaufseher wird erschossen. Nach und nach offenbart sich ein Wildererdrama mit unerwarteten Wendungen.

Episode Notes

Im Sommer 1935 wird Jagdaufseher Peter S. im abgelegenen Hochobirgebiet bei Bad Eisenkappel erschossen – die Ermittlungen verlaufen zunächst im Sand. Erst als Monate später ein junger Knecht namens Josef tot in einer verfallenen Viehhütte gefunden wird, kommt Bewegung in den Fall. Sein Mitknecht Paul K. legt ein Geständnis ab und berichtet von einer letzten Beichte auf dem Sterbebett: Mit seinen letzten Atemzuügen soll Josef gegenüber Paul gestanden haben, er selbst sei der Schütze gewesen, der den Jagdaufseher getötet hatte.

Doch der Fall wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Wer hat Josef erschossen – und warum? Wie viel von Pauls Aussage stimmt wirklich? Die Geschichte führt tief in die Zwischenkriegszeit, in eine Welt aus Armut, bäuerlicher Abhängigkeit und organisierter Wilderei.

Mit Claudia Beer-Odebrecht und David Knes.

Episode Transcription

DAVID KNES

Kärnten 1935. Ein Wildaufseher wird erschossen. Nach und nach offenbart sich ein wilder Drama mit unerwarteten Wendungen. Und damit herzlich willkommen bei Delikt, dem Kriminalpodcast der kleinen Zeitung mit Fällen aus der Steiermark und aus Kärnten. Mein Name ist David Knes, ich bin Redakteur und der Host des Podcasts und ich darf heute begrüßen meine Kollegin Claudia Beer-Odebrecht.

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Hallo David.

DAVID KNES

Ja Claudia, du hast diesen Fall wieder für deine Serie Tatort Kärnten geschrieben und hast dich dafür wieder tief in die Archive begeben und glaube ich hier wirklich eine sehr interessante, wilde Geschichte ausgegraben, die auch charakteristisch für ihre Zeit ist. Aber dazu kommen wir dann noch zu sprechen. Erzähl bitte einmal, worum es in diesem Fall geht und warum es mehr ist als ein normaler Kriminalfall.

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Es geht um zwei Tote, um ein abgelegenes Jagdgebiet und ein Verbrechen, das erst durch ein Geständnis auf dem Sterbebett ans Licht kommt. Der erste Tote war ein Jagdaufseher, erschossen im Hochobiergebiet in Kärnten und der zweite Tote ist ein junger Knecht. Und lange bleibt unklar, dass diese beiden Fälle zusammenhängen. Erst die Aussagen eines Mitknechts bringen dann Bewegung in den Fall und lassen erkennen, dass beide Todesfälle Teil derselben Geschichte sind. Der Fall ist mehr als nur ein ungelöster Mord. Er führt uns zurück in die Zwischenkriegszeit, in eine Zeit, in der Wilderei Alltag war, in der Armut und Besitz aufeinanderprallten, mitten hinein ins Hochobiergebiet, das nicht nur ein schöner Naturraum damals war, sondern auch eine Konfliktzone. Auf der einen Seite standen die Jagdaufseher, meist im Dienst adeliger Grundbesitzer, auf der anderen Seite Bauern und Knechte, für die Wilderei in wirtschaftlich harten Zeiten oft kein Verbrechen, sondern einfach eine Überlebensstrategie war. Der Hochobiermord erzählt daher nicht nur von Schuld und Vertuschung, er erzählt auch von Armut, Abhängigkeit, von Gewalt und von einem tiefen Gegensatz zwischen eben dieser staatlichen Ordnung und der bäuerlichen Lebenswelt. Er erzählt auch von der Grenze zwischen Überleben und Verbrechen.

DAVID KNES

Vielleicht ganz kurz zur Einordnung. Wir werden hier in diesem Fall über den Grafen Thun sprechen. Man muss dazu sagen, dass in der Ersten Republik, also zu der Zeit, in der sich dieser Fall zugetragen hat, der Adel in Österreich ja bereits verboten war. Das ist uns schon bewusst. Aber in den zeitgenössischen Medien ist er trotzdem noch von den Grafen Thun die Rede. Die waren da eben sehr mächtige Grundbesitzer und sehr angesehene Grundbesitzer in Kärnten. Aber dazu kommen wir dann später noch. Und das ist jetzt das Hochobiergebirge erwähnt. Als Teilzeit Kärntner habe ich nachschauen müssen, wo das ist. Ich habe die Karte gerade vor mir. Das ist südöstlich von Klagenfurt in Richtung Kärntner Grenze. Eben ein sehr, damals vor allem sehr stark bewaldetes Gebiet und ja wirklich damals noch tiefste Natur, kann man so sagen. Ja Claudia, was geschah denn am 27. Juli 1935 in diesem Hochobiergebiet?

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Es ist ein schöner Sommertag. Aufsichtsjäger Peter S. ist wie so oft auf Kontrollgang. Er stand damals eben im Dienste der Thuns, der Grafen Thuns. Sein Revier liegt hoch oben im Hochobiergebiet über Bad Eisenkappel. Abgelegen, schwer zugänglich. Plötzlich fällt ein Schuss. Der Jagdaufseher wird aus einer Entfernung von fünf Metern getroffen. Von einer Ladung gehackten Bleis. Die Verletzungen sind verheerend. Ihm wurde der rechte Arm bis zum Ellbogen weggerissen. Schwer verletzt schleppt er sich noch etwa 140 Schritte weit bis zu einer Hütte. Dort bricht der Aufsichtsjäger zusammen. Wenig später ist er tot. Die Bevölkerung ist fassungslos. Die Gendarmerie in Eisenkappel nimmt sofort Ermittlungen auf. Doch der Tatort liegt so abgelegen, dass die Spurensuche von Anfang an sehr schwierig war. Es gibt keine Zeugen, keine Spuren und nur einen Verdacht. Es sind sicher Wilderer gewesen. Der Mord des Jagdaufsehers sorgt in der Region für große Unruhe. Es hat einen Mann getroffen, der im Auftrag der Grundherrschaft für Ordnung im Revier sorgen sollte. Doch der Täter bleibt verschwunden. Vorerst einmal.

DAVID KNES

Du hast gesagt, man hat sofort an Wilderei gedacht. Warum war das der erste Verdacht?

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Die Antwort liegt im Ort selbst. Das Hochobiergebiet galt schon in den 1930er Jahren als schwer kontrollierbar. Es sind keine geschlossenen Siedlungen dort, keine klaren Strukturen, stattdessen immer nur verstreute Höfe und abgelegene Unterstände. Alles ein idealer Rückzugsort für Wilderer. Wer sich hier auskannte, konnte leicht verschwinden und den Jagdaufsehern für immer entkommen. Hinzu kommt, die Lage damals ist längst eskaliert. Es hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Mordanschläge auf Aufsichtsjäger gegeben und es sind einige Jäger sogar von Wilderern getötet worden. Vor diesem Hintergrund erscheint der Mord an Peter S. nicht zufällig. Er war ja nicht irgendwer, er war Aufsichtsjäger und damit Vertreter jener Ordnung, die Wilderer unmittelbar bedrohte. Also eine angespannte Stimmung, eine angespannte Grundstimmung in diesem Zusammenhang kann man dann schon sagen.

DAVID KNES

Aber du hast schon gesagt, es hat jede Spur am Anfang gefehlt. Die Ermittlungen, die sind im Sand verlaufen, aber auch nur eine Zeit lang. Denn einige Monate später gab es einen zweiten Vorfall, der dann wieder Bewegung in die Sache gebracht hat.

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Ja, der Wendepunkt ist ein zweiter Todesfall. Im November 35 verschwindet der 19-jährige Knecht Josef vom Hof des Bauern. Zunächst gilt einmal einfach nur als Vermisst, doch schon bald kursieren Gerüchte, er sei hoch oben im Hochobier erschossen worden. Auffällig dabei ist, diese Gerüchte gehen offenbar direkt von diesem Hof aus, an dem er gearbeitet hat. Und hier weiß man anscheinend schon von seinem Tod zu einem Zeitpunkt, als er offiziell noch als verschwunden gegolten hat. Wochenlang wird immer nach dem Knecht gesucht, eine Suchaktion nach der anderen wird organisiert. Und immer dabei ist auch der 19-jährige Mitknecht Paul. Anfang Dezember ist es dann soweit, dass Suchtrupp mit dem Paul stößt im Hochobiergebiet auf eine abgelegene, verfallene Viehhütte. Es ist dann Paul, der die Gruppe auffordert, im Inneren nachzusehen. Und in der Hütte finden sie dann tatsächlich den Leichnam von Josef. Und es war offensichtlich, er ist erschossen worden, getroffen von einem Schuss in die Herzgegend. Bei der gerichtlichen Obduktion wird dann das Projektil sichergestellt. Das steckte noch im Körper des Toten. Es war ein selbstgegossenes Bleigeschoss, Kaliber 9,3, eine laut den damaligen Zeitungsberichten äußerst ungewöhnliche Munition. Auf dem Dachboden der Hütte entdeckten dann die Ermittler auch noch die Tatwaffe, ein Gewehr. Jetzt änderte sich dann die Richtung der Ermittlungen grundlegend. Die Spur führt die Ermittler direkt zurück zu dem Hof, nämlich zu dem Ursprung der Gerüchte über den Josef. Und schön langsam zeichnet sich dann für die Gendarmerie ein klares Bild ab. Es wird dann bestätigt, was lange vermutet wird, dass der Bauer und seine Knechte wildern. Schließlich wird dann der Bauer und Paul verhaftet und in U-Haft genommen. Und zunächst streitet Paul einmal alles ab. Und dann, überraschend, legt er ein Geständnis ab. Er erzählt der Polizei, er sei gemeinsam mit Josef zur Gamsbisch ins Hochobier aufgestiegen. Der Bauer habe das Wildern unterstützt und sie auch sogar immer wieder angestiftet. Und als sie dann hoch oben angekommen sind, seien sie dann auf eine andere Wilderer-Gruppe gestoßen. Plötzlich sei dann ein Schuss gefallen, abgegeben von einem Unbekannten. Und dabei ist Josef getroffen worden. Und der Schütze sei geflohen. Er selbst, so erzählt er der Polizei, habe seinen sterbenden Kameraden retten wollen und ihn noch in die Hütte geschleppt. In der Hoffnung, ihn später dann ins Tal bringen zu können und dazu sei es nicht mehr gekommen. Paul versucht im Verhör, sich als Überlebender des Schusswechsels darzustellen, um nicht selbst ins Visier zu geraten. Das war ganz auffällig für die Ermittler. Aber genau das macht ihn dann unglaubwürdig. Und er liefert zwar neue Ansätze, doch gleichzeitig werden neue Fragen aufgeworfen.

DAVID KNES

Ja, also ich fasse zusammen. Es gab da offenbar diesen Konflikt zwischen zwei Wilderer-Gruppen, eben den Knechten Josef und Paul. Und Josef wird da eben laut der Aussage von Paul von einem Schuss aus der anderen Gruppe getroffen. Paul versucht Josef zu retten, bringt ihn noch, schleppt ihn noch zu dieser Hütte, aber er schafft das nicht. Und im Verhör spricht er aber dann über ein Detail, das die Ermittlungen in eine neue Richtung lenkt. Ein sehr wichtiges Detail, nämlich ein angebliches Sterbebett-Geständnis. Was hat er dabei gesagt?

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Paul berichtet, dass Josef, der ja im Sterben lag, ihm noch etwas anvertraut habe. Er wollte eine Beichte ablegen. Und demnach habe Josef ihm zugeflüstert, er müsse ihm einen Mord gestehen. Er hätte im Juli, also Monate davor, beim Wildern den Aufsichtsjäger Peter S. erschossen. Und wortwörtlich, also so wird er eben zitiert, er sei mit dem Stutzen einfach schneller gewesen als der Jäger. Das heißt, also der Peter S., der Aufsichtsjäger Peter S. hat den Paul beim Wildern überrascht und er war dann eben mit dem Gewehr schneller. Es kam da zum Showdown, ich stelle mir das jetzt wirklich ein wenig so, vielleicht ein falscher Vergleich, aber so Wildwest-mäßig vor, wo sich die beiden mit gezogener Waffe gegenüberstehen und Josef dann schneller geschossen hat als der Aufsichtsjäger.

DAVID KNES

Ja, genau. Zumindest laut dem Bericht zweiter Hand von Paul.

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Ja, genau. Also zwei Bluttaten gehören jetzt plötzlich zusammen. Der Mord an einem Jagdaufseher Peter S. im Sommer und der Tod des Knechts im November. Und genau da, so wie du gesagt hast, beginnt auch schon die Unsicherheit, denn das Geständnis hat eben einen entscheidenden Haken. Es existiert nur in der Erzählung von Paul. Trotzdem hat es aber Gewicht, weil es eben zum damaligen Milieu passt, weil es zu den Waffenfunden passt und auch zur bekannten Gewalt im Hochobiergebiet. Das angebliche Geständnis am Sterbebett ist deshalb mehr als nur ein Detail. Es ist auch der Punkt, an dem sich der Fall verdichtet, kriminalistisch wie erzählerisch. Die Ermittler haben sich trotz dieses Geständnisses mit diesem Ablauf noch nicht zufrieden gegeben. Und es geraten auch der Bauer, der bis jetzt nur am Rande eine Erscheinung war, und eben der Mitknecht Paul in den Fokus der Ermittler. Wie sind die da weiter vorgegangen?

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Der entscheidende Punkt ist ihr Schweigen. Paul hat der Polizei berichtet, er habe den Bauern sofort nach seiner Rückkehr vom Hochobier, vom Tod des Knechts und von dessen Mordgeständnis berichtet. Gemeinsam hätten sie allerdings beschlossen zu schweigen. Der Leichnam ist so für viele Tage in dieser abgelegenen Hütte zurückgelassen worden. Die Gendarmerie beginnt auch überhaupt an der ganzen Version von Paul zu zweifeln, wonach der tödliche Schuss auf Josef von einem Unbekannten abgegeben worden sei. Das erscheint den Ermittlern wenig überzeugend. Auch die Spurenlage wirft Fragen auf, denn die Munition, die Josef getroffen hat, entspricht genau jener Art von Bleigeschoss, die Paul vom Bauern erhalten hatte. Also der Paul rückt somit in das Zentrum des Verdachts. Die Ermittler denken, er habe Josef erschossen, möglicherweise aus Unvorsichtigkeit. Letztlich hat sich dieser Mordverdacht allerdings nicht bestätigt, aber der Verdacht der Vertuschung ist geblieben. Auch der Bauer gerät ins Zentrum der Ermittlungen, weil er seine Knechte systematisch zum Wildern angestiftet hat. Er hat ihnen sogar die Munition zur Verfügung gestellt. Er hat zum Beispiel für jedes abgelieferte Reh ihnen sechs Schilling gezahlt. Ja, zur Einordnung. Ich habe das ganz kurz in den historischen Währungsrechner vorher eingegeben. Das sind circa 30 Euro. Wilderei war hier an diesem Hof nicht nur eine Frage der individuellen Not, sondern eben auch Teil eines organisierten Systems. Es ist auch der Ausgangspunkt illegaler Jagd. Der Bauer und Mitknecht Paul bleiben in Haft und am 13. Jänner 36 meldet die Gendarmerie Bad Eisenkappel schließlich die restlose Aufklärung zweier geheimnisvoller Bluttaten im Hochobiergebiet. Der Bauer und der Mitknecht Paul müssen sich vor dem Bezirksgericht Eisenkappel verantworten, und zwar wegen Vorschubleistung.

DAVID KNES

Vorschubleistung. Was kann man sich darunter vorstellen?

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Der Begriff Vorschubleistung stammt aus dem älteren österreichischen Strafrecht und wird heute so nicht mehr verwendet. Früher hat man darunter verstanden, das Unterstützen eines Täters nach der Tat, etwa durch das Verstecken, Fluchthilfe, Beweismittelbeseitigung, ohne aber selbst an der ursprünglichen Straftat beteiligt gewesen zu sein. Heute wird dieses Verhalten vor allem durch andere Tatbestände abgedeckt, zum Beispiel durch Begünstigung, Hehlerei, falsche Beweisaussage. Der Bauer und der Paul wussten vom Mordgeständnis, schwiegen aber. Also genau das hat dann den Tatbestand der Vorschubleistung erfüllt. Wer auf diese Weise einem Mörder half, musste damals mit einer Kerkerstrafe rechnen, in der Regel zwischen einem Monat und einem Jahr, in schweren Fällen sogar darüber. Bei Knechten und Dienstboten häufig wurden mildere Umstände berücksichtigt, weil sie eben in Abhängigkeit vom Dienstherrn standen oder wegen ihrer mangelnden Bildung, Angst vor Repressalien und so weiter. Und vor diesem Hintergrund erscheint in diesem konkreten Fall ein Strafausmaß von rund zwei bis sechs Monaten Kerker wahrscheinlich. Ende Mai 1936 berichtet die Zeitung Volksblatt, dass der Bauer, seine Frau und der Knecht von einem Klagenfurter Gericht wegen Wilderei angeklagt und für schuldig befunden wurden. Der Paul wurde zu fünf, der Bauer drei und seine Gattin zu zwei Monaten Arrest und die Magd am Hof wegen Mitwisserschaft zu drei Tagen Arrest verurteilt. Wie das Verfahren wegen des Tatbestands der Vorschubleistung gegen den Bauern und den Knecht ausgegangen ist, wissen wir nicht, ist unbekannt. Und es ist bis heute auch nicht geklärt, wer die Todesschüsse auf Josef abgegeben hat.

DAVID KNES

Du hast jetzt die Arreststrafen erwähnt. Die waren damals eigentlich nicht so häufig wegen Wilderei, wegen dem Tatbestand der Wilderei. Warum wurden Wilderer damals eher selten bestraft?

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Wilderei war zwar verboten, aber gesellschaftlich oft akzeptiert. In der ländlichen Bevölkerung galt Wilderei vielfach nicht als schweres Verbrechen, sondern eher als Kavaliersdelikt. Für viele war es auch schlicht die Möglichkeit, Fleisch auf den Teller zu bekommen. Und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wurde Wilderei als eine Art Gewohnheitsrecht verstanden, als etwas, was man sich nicht nehmen lassen wollte. Die Bauern sahen also im Wildern überhaupt nichts Ehrenrühriges, sondern eher einen Akt des Protests gegen soziale Missstände. Die meisten Wilderer stammen aus der bäuerlichen Unterschicht. Ihre Motive waren dann eben vom Hunger, Not bis hin zu Trotz und Tradition. Sie sahen sich eben, wie gesagt, nicht als Kriminelle, sondern als eine Art Rebellen der Berge.

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Gleichzeitig war die Strafverfolgung sehr schwierig. Die Taten fanden in abgelegenen Gebieten statt und oft erfuhren die Behörden erst davon, wenn man dann die Kadaverspuren entdeckt hatte. Aber da war ja von den Tätern längst nichts mehr zu sehen. Das heißt also, viele Fälle wurden überhaupt nie aufgeklärt. Das Strafrecht bot auch kaum Abschreckung. Im Strafgesetzbuch von 1852, das damals galt, galt Wilddiebstahl als Diebstahl minderer Art und war nur mit einer Strafandrohung von wenigen Wochen Arrest bedroht. Und erst wenn Schusswaffen im Spiel waren oder besonders wertvolles Wild erlegt wurde, wurde dann der Diebstahl zum schweren Diebstahl und konnte dann deutlich härter bestraft werden. Das Tragen einer Waffe war generell verboten, ohne die erwiesene Notwendigkeit zur Abwendung einer drohenden Gefahr, wie es hieß. Viele Wilderer bauten deshalb ihre Gewehre so um, dass sie nicht gleich erwischt werden konnten. Und gewildert wurde eher mit Fallen, also mit Schlingen, mit Angeln oder Schlingen für den Wald oder Fang- und Tellereisen. Man hat damals schon die geringe Abschreckung des Strafrechtes immer wieder kritisiert in zahlreichen Zeitungsartikeln. Es hat immer wieder geheißen, wenn es schon einmal gelungen ist, Wilderer vor Gericht zu bringen, dann seien eben die Strafen viel zu niedrig oder die Verfahren haben meistens überhaupt mit Freisprüchen geendet. Die volle Härte des Gesetzes zeigte sich nur in einem Fall. Wenn ein Wilderer einen Menschen tötet, galt das als schwerstes Verbrechen. Solche Fälle wurden konsequent verfolgt und bis hin zu Todesurteilen, wie sie in Kärnten noch nach dem Zweiten Weltkrieg dokumentiert sind. Im Nationalsozialismus ging man gegen Wilderer noch härter vor. Jäger durften Wilderer dort einfach erschießen, wenn sie sie auf frischer Tat ertappten.

DAVID KNES

Ja, und da möchte ich jetzt ganz kurz einhaken. Hier findet sich nämlich noch eine Spur von unserem Knecht Paul, über den wir jetzt gesprochen haben. Du hast gesagt, er wurde 1936 verurteilt. Er hat es danach nicht bleiben lassen mit dem Wildern. Ich habe da noch einen Artikel gefunden, da ist er im März 1937 erneut verurteilt worden, zu einem Monat schweren Kerker, lautete das Urteil gegen ihn. Und es gibt ein sehr interessantes Archiv, da sind wirklich viele, viele Details über Insassen von Konzentrationslagern im Zweiten Weltkrieg. Und Paul ist wegen Wilderei tatsächlich in ein Konzentrationslager eingeliefert worden. Und zwar war das am 11.12.1940. Da lässt sich ganz genau nachvollziehen, was er für Gegenstände mitgebracht hat und dort abgeben hat müssen. Er ist eben wegen Wilderei verhaftet worden, einige Monate zuvor in Klagenfurt von der Kriminalpolizei, war dann in Buchenwald. Und zwar bis zum 4. Juni 1944. Also er hatte den Umständen entsprechend Glück gehabt, dieses Konzentrationslager überhaupt wieder lebend zu verlassen. Aber hier zeigt sich das, was du gesagt hast. In der Nazizeit unter dem Nationalsozialismus, da wurde dann Wilderei rigoros bestraft. Aber eben zum großen Glück von Paul hat er auch diese Zeit überlebt und das Lager konnte er als freier Mann verlassen. Wie ging es danach weiter mit dem Tatbestand der Wilderei in der österreichischen Justiz? Seit 1975 gilt Wilderei als Eingriff in fremdes Jagdrecht und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten und einer Geldstrafe geahndet, bis zu 360 Tagessätzen und nur bei schwerem Eingriff, bei gewerbsmäßig oder wenn ein hoher Schaden entstanden ist, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Und auch hier habe ich noch eine kleine Anmerkung. Gerade diese Woche vor zwei, drei Tagen, wenn wir diesen Podcast aufnehmen, das ist Mitte April, hat unser Gerichtsreporter in der Steiermark, Christian Penz, einen Prozess begleitet. Und das ist sehr selten heutzutage, das hat er auch geschrieben in seinen Artikel, ich werde ihn in die Shownotes stellen, da ist ein Jäger wegen Wilderei verurteilt worden. Also das ist auch ein interessanter Fall, wer es der bekommen hat, das waren vier Monate bedingt und eine Geldstrafe von 1800 Euro. Er war unbescholten, ist deshalb vergleichsweise auch mit einem blauen Auge davongekommen. Aber ja, Wilderei gibt es auch noch heute. Claudia, lass uns vielleicht noch über diesen Fall ein wenig resümieren. Was steckt für dich auch jenseits der Verbrechen dahinter?

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

Die Hochobirmorde zeigen, dass Kriminalgeschichte oft nur die Oberfläche ist. Hier werden eben tiefere Konflikte deutlich zwischen Recht und Besitz und dem bloßen Überleben, zwischen der staatlichen Ordnung und einer Lebenswelt, die sich dieser Ordnung entzieht. Und der Fall macht sichtbar, wie nah illegale Jagd und tödliche Gewalt beieinander liegen können. Gleichzeitig zeigt der Fall auch, wie unterschiedlich die Wirklichkeit gedeutet wird. Für die zeitgenössische Presse, das ist mir immer wieder untergekommen, waren Wilderer einfach nur Kriminelle. Für die Landbevölkerung waren sie aber Menschen, die sich nahmen, was sie zum Leben brauchten. Und zwischen diesen Polen bewegen sich auch die Figuren dieses Falls. Der Jagdaufseher als ein Vertreter der Ordnung. Der junge Knecht Josef, ein Mörder, der selbst erschossen wird, also der selbst zum Opfer wird. Der Mitknecht Paul, ein Zeuge und jemand, der schweigt. Und der Bauer, der Teil des Systems ist. Das ist ein Fall, der mehr erzählt als nur zwei Verbrechen. Ja, und ein Fall, in dem auch viele Fragen offen bleiben. Der Mord an Josef, der wurde nie geklärt. Wir wissen auch nicht mit letzter Sicherheit, ob das das angebliche Sterbebettgeständnis der Wahrheit entspricht. Ja, aber es bleibt, es ist ein Fall voller Rätsel und ein Blick in die Zeit, in der Recht und Gerechtigkeit nicht immer dasselbe waren. Damit sind wir diesen Fall für heute durch. Wir möchten aber noch in diesem Zusammenhang einen kleinen Appell anfügen. Nach der Veröffentlichung des Falls in der kleinen Zeitung hat sich die Familie des getöteten Aufsichtsjägers bei mir gemeldet. Und sie ist auf der Suche nach dem sogenannten Beta-Kreuz. Das ist ein Gedenkkreuz, das nach der Tat vom Grundbesitzer, also dem Dienstgeber des Aufsichtsjägers, errichtet worden sein soll. Und die Familie findet den Ort nicht des Gedenkkreuzes. Und sie hätten gern gewusst, wo es eben steht und würden es gern besuchen. Und ich habe in den Quellen keinen Hinweis darauf gefunden. Man hat mir dann auch erzählt, dass der Grundbesitzer, also der Dienstgeber des Aufsichtsjägers, die Familie lange Zeit immer wieder unterstützt hat. Und die Ehefrau eben zum Zeitpunkt des Todes gerade schwanger war. Vielleicht gibt es jemanden unter unseren Hörerinnen und Hörern, die mehr wissen über das Beta-Kreuz. Dann wäre es toll, wenn sie sich bei uns melden könnten. Ja, ich werde deine E-Mail-Adresse auch in die Shownotes packen, wenn das für dich in Ordnung ist. Also falls sich da jemand meldet, sagst du sie vielleicht einfach ganz kurz, wenn sie jemanden mitschreiben will. Das ist Claudia mit C, Claudia.Odebrecht@kleinezeitung.at Also falls jemand was weiß, gerne schreiben. Falls ihr sonst noch Fragen habt zu diesem Podcast oder irgendwie Feedback-Anregungen, könnt ihr auch mir gerne jederzeit schreiben. Die Adresse lautet david.knes@kleinezeitung.at Ich habe auch noch einen kleinen Appell in eigener Sache. Falls ihr gerade euer Handy in der Hand habt und euch dieser Podcast gefällt, freuen wir uns sehr über eine positive Rezension oder über ein paar Sterne auf Spotify oder auf Apple Podcast, wo auch immer ihr das machen wollt. Wir freuen uns immer sehr über Feedback auch und sagen heute vielen Dank fürs Dabeisein und bis zum nächsten Mal bei Delikt und danke Claudia. Bis zum nächsten Mal. Bis zum nächsten Mal. Bis zum nächsten Mal.