August 1884. Joachim Ochensperger sieht frühmorgens auf seiner Weide nach dem Rechten, doch er kommt nicht zurück. Drei Wochen später findet man seine Leiche und schnell auch den vermeintlichen Mörder. Doch Jahre nach dessen Verurteilung kommen Zweifel an seiner Schuld auf. Mit Hans Breitegger und David Knes
DELIKT – Der Kriminalpodcast der Kleinen Zeitung
Episode: Der Fall Eustach Holzbauer
Transkript
DAVID KNES:
1. August 1884. Joachim Ochensperger sieht frühmorgens auf seiner Weide nach dem Rechten, doch er kommt nicht zurück. Drei Wochen später findet man seine Leiche und schnell auch den vermeintlichen Mörder. Doch Jahre nach dessen Verurteilung kommen Zweifel an seiner Schuld auf. Und damit herzlich willkommen bei Delikt, dem Kriminalpodcast der kleinen Zeitung. Mein Name ist David Knes, ich bin Redakteur und der Host und ich brauche ihn eigentlich nicht mehr vorstellen. Ich mache es trotzdem. Hans Breitegger, der langjährige Kriminalreporter, der schon mit vielen, vielen Fällen hier im Delikt war. Herzlich willkommen, schön, dass du da bist.
HANS BREITEGGER:
Hallo, servus David.
DAVID KNES:
Wir begeben uns für unseren heutigen Fall sehr, sehr, sehr weit in die Vergangenheit. Und es gibt zum eigentlichen Fall eine Vorgeschichte, also es sind im Prinzip zwei Fälle. Der erste Fall, über den wir jetzt gleich sprechen werden, der hat sich 1875 in Gasen zugetragen. Es beginnt eigentlich mit einer Liebesgeschichte, kann man sagen. Was ist da passiert damals?
HANS BREITEGGER:
Ja, es war so, es gab im Februar, das war am 8. Februar 1875, eine in Gasen, eine Tanzveranstaltung. Dort anwesend war unter anderem ein gewisser Eustach Holzbauer, geboren 1845, wohnhaft in Amasegg, um den es ja später dann auch in der zweiten Geschichte geht. Und anwesend war dort auch ein Mädel, das er verehrt hat, die er sogar heiraten wollte. Zumindest hat er das behauptet. Das war die Franziska Hinterhofer. Der Bruder der Franziska Hinterhofer war mit der Beziehung aber nicht einverstanden, hat seine Schwester dort geschnappt bei dieser Tanzveranstaltung und ist mit ihr und mit einem gewissen Leonhard Ochensperger weggegangen Richtung nach Hause. Und der Holzbauer ist ihnen gefolgt, weil er in Rage war, in Rage gekommen ist, weil er das nicht wollte. Er wollte ja bei der Veranstaltung bleiben mit dem Mädel und tanzen. Er ist hinterher, also er hat sie eingeholt und die beiden Männer haben ihn dann gepackt und in den Schnee geworfen. Das Ganze hat eskaliert. Der Holzbauer hat dann eine Zaunlatte herausgerissen aus einem Holzzaun und hat blindlings um sich geschlagen. Und da hat er den Karl Hinterhofer am Kopf so getroffen, dass der so schwer verletzt war, er ist zusammengebrochen und ist in der Nacht, noch in derselben Nacht, an Gehirnlähmung gestorben. Der Holzbauer ist festgenommen worden. Er wollte Notwehr geltend machen. Das hat ihm das Schöffengericht nicht geglaubt. Dann Trunkenheit, das hat man ihm auch nicht abgenommen. Er ist dann wegen Totschlags, nicht wegen Mord, sondern wegen Totschlags zu zwei Jahren schweren Kerker verurteilt worden. Und er hat die Strafe auch abgesessen und ist dann wieder nach Hause gekommen, nach Amasegg. Und nachdem er die Wirtschaft, das ist vielleicht auch noch ein Punkt, der eine Rolle spielt. Und bei der zweiten Geschichte, er hat kurz bevor, ein paar Monate vorher, bevor er diese Tat, diesen Totschlag begangen hat, hat er die Wirtschaft von seinem Vater übernommen. Und wie er dann nach den zwei Jahren aus dem Gefängnis herausgekommen ist, hat das nicht mehr funktioniert. Und er hat abgewirtschaftet. Er war pleite. Die Wirtschaft hat dann jemand anderer bekommen. Jedenfalls hat er Eustach Holzbauer geheiratet. Er hat zwei Kinder mit seiner Frau. Und die haben sich dann, nachdem die Wirtschaft aufgeben mussten, vom Vater, hat er dann sich eingemietet auf einem Anwesen als Käuschler. Da hat er eine kleine Käusche gemietet. Da haben sie eine Kuh gehabt, ein paar Schweine und ein paar Hühner. Dort haben sie gelebt bis zu seiner Verhaftung.
DAVID KNES:
Ja, also in sehr einfachen Verhältnissen hat er gelebt, als dann neun Jahre später, als es da zu diesem zweiten Verbrechen gekommen ist. Und jetzt machen wir diesen Zeitsprung ins Jahr 1884. Wie du gesagt hast, er war da wieder in Amasegg. Und was ist da passiert dann?
HANS BREITEGGER:
Was ist passiert? Der Joachim Ochensperger, auch ein Käuschler, aber ein sehr wohlhabender Käuschler, dem ist es gut gegangen. Nein, der hat mit seiner Mutter auf dem Hof gelebt, allein mit seiner Mutter. Und der ist am 1. August 1884 auf die Weide, um nachzuschauen, was mit seinem Vieh los ist. Frühmorgens war das um 6:30 Uhr? Also 6:30 Uhr circa, genau kann man es nicht sagen. Das bezieht sich auf die Angaben der Mutter. Die hat das zumindest behauptet. Er hätte sollen bald zurück sein und der Mutter beim Brotbacken helfen. Das hat er, das Versprechen hat er gegeben. Er ist aber nicht zurückgekommen. Dann hat die Mutter einmal Nachschau gehalten. Und hat seine Pfeife mit abgebrochenem Stiel im Bereich des Weidezaunes gefunden. Da hat sie schon Schlimmes befürchtet. Ja, und dann ist sie zu den Nachbarn und hat die Nachbarn gebeten, um nachzuschauen. Man hat dann gesucht, man hat nichts gefunden. Man hat einen Selbstmord ausgeschlossen. Man hat aber einen Unfall nicht ausgeschlossen. Man hat aber sehr wahrscheinlich ein Verbrechen befürchtet. Das war schon von der ersten Minute an, weil die Umstände eben so waren. Und da haben dann richtig viele aus der Nachbarschaft geholfen beim Suchen, steht da in den zeitgenössischen Zeitungsberichten. Da haben sehr viele geholfen. Das geht auch aus dem Akt. Im Akt ist das genau aufgelistet. Man hat ja die Leiche erst drei Wochen später dann. Auf das kann man mich ja gefunden. Ganz war anders. Aber man ist sofort vom Mord ausgegangen. Auch die Untersuchungsrichter werden wir dann auch noch hören. Beim Lokalaugenschein, das war glaube ich der 4. oder 5. Am 5. August hat man einen Lokalaugenschein durchgeführt. Und der hat auch gesagt, dass das eigentlich eine geeignete Gegend ist. Ideal für einen Mord. Das hat er so im Akt festgehalten. Es ist vielleicht chronologisch noch ganz kurz. Es ist dann, wie gesagt, von den Nachbarn nachgeschaut worden. Und man hat nicht, außer diese Pfeife, die die Mutter da gefunden hat, ist nichts festgestellt worden. Man hat am 3. die Gendarmerie informiert. Und die Gendarmerie hat damit am 3. August noch am selben Tag das Bezirksgericht in Birkfeld informiert. Das war ein Gerichtssprengel. Und die haben eigentlich auch nichts veranlasst zunächst, sondern die sind hergegangen und haben die Staatsanwaltschaft in Graz alarmiert und ihnen einen Bericht erstattet, dass einer abgängig ist, um eventuelle Anträge entgegenzunehmen. Und das war es einmal. Jetzt haben sich aber die Ereignisse dann überschlagen. Am 3. haben 40 Leute aus der Umgebung nach der Leiche gesucht, keine Leiche gefunden. Aber man hat auf dem Anwesen eines gewissen Franz Lechner, der auch Ortsvorsteher war, also heute würde ich meinen Bürgermeister sagen, hat man eine Holzbutte gefunden. Und diese Holzbutte war am Henkel beschädigt.
DAVID KNES:
Ganz kurz noch, das ist so eine Tragevorrichtung, eine relativ große, so korbmäßig, die man auf dem Rücken trägt.
HANS BREITEGGER:
Richtig, richtig. Und die war beschädigt bei einem Henkel. Es war Kuhdung drinnen am Boden, war verschmutzt und man hat die halt für verschiedene Arbeiten benötigt. Und man hat gesehen, rotbraune Flecken und hat vermutet, dass das Blut sein könnte. Diese Butte ist dann vom Gericht sichergestellt worden, nachdem man auch solche Flecken, solche rotbraunen Flecken, die vermutlich verwischt werden sollten. Also man hat Spuren von möglichem Blut gefunden im Bereich des Weidezaunes. Jetzt hat das Gericht sich entschlossen, am 5. August einen gerichtlichen Lokalaugenschein durchzuführen. Was bei diesem Lokalaugenschein und bei den ganzen Suchaktionen außer Acht gelassen wurde, vorher schon, war, dass dort einen Haltstall gegeben hat, wo das Vieh unterstehen konnte, wenn es regnet, wenn es heiß ist, was immer. Und dort ist vermutlich, wie man später festgestellt hat, die Leiche gelagert worden. Aber den hat man nie richtig durchsucht. Man hat aber, nachdem die Butte gefunden wurde, feststellen können, dass die Butte in der Nacht auf den 3. August, am Nachmittag wurde diese Butte gefunden. Und die muss in der Nacht vorher auf die Weide gekommen sein, auf das Anwesen von Franz Lehhofer. Sonst hätte man sie vorher schon gefunden. Weil das ist eine Suchaktion durch die Nachbarn. Da hat man ja schon gesucht. Also muss der Täter die Leiche zunächst so, das hat sich dann später ja eh bestätigt, die muss in dem Haltstall gelagert worden sein für kurze Zeit und dann von dort weggebracht worden sein. Und zwar mit der Butte. Das war dann eindeutig. Vielleicht noch ein paar Sätze zur Butte. Ein gewisser Lienhard, Vorname ist im ganzen Gerichtsakt nirgends erwähnt, war der zuständige Untersuchungsrichter aus Graz. Und der ist dann Urlaub gegangen und ist kurzfristig vom Hans Groß vertreten worden. Der Groß hat viel gearbeitet mit naturwissenschaftlichen Methoden. Er war Untersuchungsrichter, war dann Staatsanwalt, war Verhandlungsrichter, war 1912 dann der Begründer des Kriminologischen Institutes auf der Universität. Das war eines der ersten Kriminologischen Institute in Europa. Hat, wie gesagt, mit Praxis und Theorie zusammengeführt und damit gearbeitet. Und der hat kurzfristig die Ermittlungen übernommen als Untersuchungsrichter und hat diese Butte mikroskopisch untersuchen lassen. Es ist Menschenblut bestätigt worden und es sind Menschenhaare in einer Dungkruste gefunden worden, die eindeutig vom Opfer stammten. Das hat man feststellen können. Also man hat gewusst, jetzt mit Sicherheit, das Opfer ist mit der Butte transportiert worden.
DAVID KNES:
Ja, natürlich waren damals so Sachen wie DNA-Analyse noch lange kein Thema. Die sind erst ziemlich genau 100 Jahre später gekommen. Aber er hat da eben mit Mikroskopen gearbeitet. Hans Groß hat da wirklich Pionierarbeit geleistet, muss man sagen, in der Kriminalistik. Und da so dann Vergleiche herstellen können, die dann später vor Gericht wahrscheinlich wichtig geworden sind.
HANS BREITEGGER:
Und was ich auch noch erwähnen möchte, ist auch Namensgeber des Kriminalmuseums in Graz, das man besuchen kann, wo es auch viele Relikte oder Gegenstände aus dieser Zeit, die ausgestellt sind, ist ganz interessant, so ein Nebensatz. Ja, man hat dann, bevor man jetzt diese Butte genauer untersucht hat, bevor der Hans Groß die Ermittlungen übernommen hat, hat man dann am 17. August noch den Hut Ochenspergers in einem Kornacker gefunden, auf einem anderen Anwesen. Und am 21. August schließlich hat man die Leiche entdeckt. Die war in einen Föhrengestrüpp kopfüber hineingeworfen worden. Dann hat man natürlich, hat es die Obduktion ergeben, vier Schädelbrüche, zertrümmerte Jochbogen, zerschmetterter Unterkiefer, mehrfache wuchtige Schläge. Also der Täter ist da sehr brutal vorgegangen und hat auf den Mann eingeschlagen. Ja, und da hat man auch noch ein Holzstück von der Butte gefunden in den Kleidern oder im Hosenbund oder Hosensack. Da hat man sich dann die Frage gestellt, wie kommt dieses Holzstück, das zur Butte gehört hat, die man ja vorher schon ein paar Wochen vorher gefunden hat, wie kommt das in die Leiche? Jetzt hat man die Bestätigung aber gehabt, dass die Leiche transportiert worden ist. Es hat eine Erklärung gegeben, wie das hineingekommen sein könnte. Und der Hans Gross hat dann, wie gesagt, diese Butte untersuchen lassen, hat Menschenblut und es sind in der Dungkruste Menschenhaare, die eindeutig vom Opfer stammten, sichergestellt worden. Das hat man nachweisen können.
DAVID KNES:
Okay, also ich fasse zusammen. Am 1. August wird Joachim Ochensperger ermordet und versteckt oder abgelegt. Dann gibt es diese Suchaktion, da findet man ihn nicht und nach dieser Suchaktion muss die Leiche von ihm eben woanders hin transportiert worden sein in dieses Gebüsch. Das ist richtig, ja. Wie geht es dann weiter? Man hatte ja recht schnell einen Verdächtigen.
HANS BREITEGGER:
Ja, bevor man überhaupt noch eine Leiche gehabt hat und bevor man überhaupt die Butte gefunden hat, hat man schon den Mörder präsentiert. Die Bevölkerung hat den Eustach Holzbauer als Mörder, praktisch der Justiz, der Gendarmerie ausgeliefert, gesagt, die Leute haben gesagt, das kann nur er sein. War ja praktisch, weil er hatte ja auch schon das Totschlagsurteil. Er hat das Totschlagsurteil. Er war bekannt dafür, dass er mit seinem Vater mit war, schon als Kind. Der Vater war ein berüchtigter Gasthausrauffer. Der hat gerauft in den Gasthäusern, da hat er den Buben schon mitgehabt. Man hat ihm ein übles Zeugnis ausgestellt. Auf das kommen wir dann noch, das werde ich dann noch vorlesen. Und dieser, ich glaube bereits in den Anfangstagen, 4. und 5. wurde der Holzbauer vernommen und wie man dann die Butte gehabt hat, erst recht. Da ist er dann auch in Untersuchungshaft genommen worden. Diese Verhaftung wurde hauptsächlich damit begründet, dass eine gewisse Juliane und Leo Brunhofer, sowie ein Johann Willingshofer, der einmal Knecht war, wie der Holzbauer noch Gutshof-Besitzer war. Und auch die Maria Bichler, die dort Magd war, die haben behauptet, dass diese Holzbutte dem Eustach, sprich Stacherl, so hat man es eben gesagt, Holzbauer gehört. Dazu gekommen ist, dass die Maria Ochensperger, die Mutter des Opfers, behauptet hat, bevor man die Leiche gefunden hat, gleich am Anfang, dass sie den Stacherl, sprich den Eustach-Holzbauer, gesehen hat, wie er aus dem Wald herausgekommen ist und bei ihrem Anwesen vorbeigegangen ist, im weißen Hemd und mit einer Sonntagshose, so hat sie es bezeichnet. Diese Aussage hat sie dann ein paar Tage später bei einer neuerlichen Einvernahme beim Untersuchungsrichter ein bisschen relativiert und hat gesagt, naja, es war ein Mann. Sie kann nicht mit Sicherheit sagen, dass es der Holzbauer war, aber es war ein Mann. Nach dieser ganzen Geschichte, bevor die Butte noch jetzt verfeinert untersucht worden ist über den Antrag von Hans Groß, hat man bereits den Eustach-Holzbauer schon in Untersuchungshaft genommen und das war so gut wie der Täter.
DAVID KNES:
Und gab es auch ein Motiv, das man da irgendwie vorherlegen konnte?
HANS BREITEGGER:
Das Motiv war fadenscheinig, wenn du mich fragst. Man hat nicht herausgearbeitet, was spricht für ihn, was spricht gegen ihn, sondern es war alles fadenscheinig, auch das Motiv. Das Motiv war, dass man gesagt hat, naja, der Holzbauer hat ein Motiv gehabt, weil er hat ja, bevor er diesen Totschlag im 1875 begangen hat, den Ochensperger um Geld angepumpt. Und der wollte ihm keines geben. Und der hat ihm kein Geld gegeben und deshalb waren die beiden Spinnefeind. Das hat sich nie, das ist immer bei den Aussagen geblieben, das hat sich relativieren, hat sich es auch nicht lassen. Man hat eigentlich, ja man hat das als Motiv hergenommen, obwohl das sehr vage war. Und da möchte ich vielleicht was vorlesen noch. Und das ist natürlich ganz, ganz gravierend. Das Leumundszeugnis. Man hat die Gendarmerie losgeschickt, den Postenkommandanten von Birkfeld. Und der hat einen Leumundsbericht an das Gericht geschickt. Und den Leumundsbericht an das Bezirksgericht möchte ich jetzt da wörtlich vorlesen. Der stammt aus dem handgeschriebenen Gerichtsakt. Der Genannte war ehemals Grundbesitzer Fulgo Gutzhofer in Mitterbach, hatte aber keine Lust zum Arbeiten, durch welchen Umstand er auch in wenigen Jahren um seine Besitztümer kam und außerdem, dass er samt seiner Gattin und zwei Kindern vermögenslos dastand, hindurch auch sein Vater und zwei Brüder an den Bettelstab brachte.
Also man hat ihn verantwortlich gemacht für alles das, was dem Buch abgegangen ist und hat gesagt, deshalb ist er auch der Mörder. So könnte man es auslegen. Es war sehr belastend. Man hat ihn mehrerer Diebstähle bezichtigt, wo dann wörtlich im Akt steht, welche doch nie zur Anzeige kamen, weil sich jedermann vor seiner Rache fürchtete. Also da auch wieder. Und so ist das da hingegangen. Und dann vielleicht noch ein bisschen was zu seiner Person, was auch da herausgearbeitet wurde. Der Wente, da geht man dann auf den Totschlag ein. Der Wente vorverleugnete sich im Jahre 1875, nachdem er von seinem Vater den Grund übernommen hatte. Das haben wir eh schon besprochen. 76 wurde er vom Landesgericht Graz wegen Totschlag verurteilt. Das haben wir auch schon gesagt. Und bald nach der Entlassung heiratete er Maria Holzbauer, die ihm zwei, im Tatzeitpunkt fünf Jahre, beziehungsweise fünf Monate alte Kinder gebar. 1883 wurde sein Hof wohl aufgrund einer fehligen Erbschaftsforderung der Schwester versteigert. Eustach Holzbauer fand daraufhin mit seiner Familie beim Gruber, bei einer sogenannten Gruber, Unterkunft, ehe er zu Pfingsten 1884 eine kleine Keusche Fulgo Bründlgustl pachtete. So und dann geht es natürlich noch weiter mit dem Negativen. Besonders feindlich gesinnt war Holzbauer dem ermordeten Keuschler Joachim Ochensberger und zwar aus dem Grunde, weil letzterer dem Ersteren, als er noch Gutshofer war, über Verlangen kein Geld lieh, dem jetzigen Gutshofer aber wieder mit Vieh und Arbeit aushalf. Also da sind wir wieder genau beim Motiv, was ich vorher schon gesagt habe, bei diesem vordergründigen Motiv. Ich meine, das ist Jahre vorher passiert, dass er Geld gebraucht hätte und der den Geld angepumpt hat. Also kurzum ein vernichtendes Charakterzeugnis und das Motiv gibt es gleich dazu. Das Motiv wird gleich frei mitgeliefert und wir werden ja dann, es geht ja dann weiter, wir werden dann noch einiges hören, wie man mit dem Leumund eines anderen Gemeindebürgers umgegangen ist, wie man versucht hat, diesen Verdächtigen reinzuwaschen und den zu belasten. Nachdem sich jetzt dieses Blut und diese Haare bestätigt haben oder bestätigt worden sind, dass das vom Ochensberger stammt, hat sich der Hans Groß mit der silbernen Taschenuhr des Opfers auseinandergesetzt. Die hat man in seiner Tasche gefunden, die ist stehen geblieben, das war eine Uhr zum Aufziehen. Die Mutter hat ausgesagt, er hat die regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgezogen und der Hans Groß wollte das genau wissen, genau wie er war und hat halt Experimente durchgeführt und man hat dann den Tatzeitpunkt ziemlich auf diesen 1. August morgens gleich, nachdem man auf die Weide gegangen ist, bestätigen können. So, jetzt ist die Staatsanwaltschaft dann zur Anklage, zur Entscheidung über die Anklage gekommen und da waren ein paar Punkte, fünf Punkte eigentlich ausschlaggebend und das lese ich auch vor. Joachim Ochensberger war auf seiner Viehweide erschlagen worden. Ah klar, das haben wir schon besprochen. Seine Leiche war mit einer Butte, die mehrere Zeugen als Eigentum des Beschuldigten bezeichneten, zum Tatort verbracht worden. Drittens, mehrere Zeugen berichteten von einer Feindschaft zwischen dem Beschuldigten und Ochensberger, der wiederholt seine Besorgnis wegen vorangegangener Drohungen geäußert hatte. Also diese Drohungen, das bezieht sich auf die Aussage vorwiegend der Mutter, also das hat man ihr geglaubt. Dem Beschuldigten war die Tat aufgrund seines belasteten Vorlebens und seiner Persönlichkeit zuzutrauen. Und fünftens, es ergeben sich keine konkreten Hinweise auf einen anderen Täter.
DAVID KNES:
So, jetzt hat man einmal angeklagt und einen Verhandlungstermin festgelegt. Ja, so der Prozess steht zu diesem Zeitpunkt noch bevor, aber das klingt schon sehr nach Vorverurteilung, also in dieser Ermittlungs- oder Erhebungsarbeit davor gegen den Eustach-Holzbauer. Aber dann kam es zu einem brisanten Fund, kann man sagen.
HANS BREITEGGER:
Ja, es ist ein anonymer Brief aufgetaucht und in diesem anonymen Brief wurde ein gewisser Wenzel Grubauer, das war der Schwager des Joachim Ochensperger, beschuldigt, dass er der Täter sei. Der Grubauer hat die Schwester des Ochensperger geheiratet und da ist es immer wieder um Erbschaft gegangen. Der hätte noch was zahlen müssen, wenn sein Vater stirbt oder seine Eltern. Ich weiß nicht, wer noch gelebt hat, das geht aus dem Akt ja nicht hervor, aber zumindest hätte der Grubauer einerseits noch was zahlen müssen, so steht es im Akt, so habe ich es hier herausgelesen. Andererseits hat dieser Grubauer Schulden gehabt und die Bank hat ihm einen Kredit fällig gestellt. Der hätte müssen ein Darlehen zurückzahlen, er hätte Geld benötigt. Dieser Wenzel Grubauer ist jetzt natürlich in den Fokus der Ermittlungen gerückt, der war auch bei den Suchaktionen dabei, das muss man dazu schon vom ersten Tag weg. Der Untersuchungsrichter hat dann, Lienhard war weiterhin zuständig, hat dann beantragt, dass man die Verhandlung verschiebt und hat die Gendarmerie beauftragt mit Erhebungen. Es ist darum gegangen, wer könnte diesen Brief geschrieben haben. Das wollte man wissen, man hat sich gar nicht mit der Person zunächst mit der Person Grubauer auseinandergesetzt und man wollte wissen, wer hat den geschrieben, sind das Freunde vom Holzbauer etc. Man hat zuerst einen Kaufladenbesitzer unter Verdacht gehabt, der hat ein kleines Geschäft gehabt, den hat man nichts nachweisen können. Und dann hat man einen gewissen Johann Höfer in den Fokus der Ermittlungen genommen. Man hat gesagt, er könnte der Schreiber der eventuellen Briefe sein und hat der Franz Lehhofer, der Ortsvorsteher, dann zwei weitere Briefe, die er an die Gemeinde geschrieben hat, vorgelegt zum Vergleich, damit man vergleichen hat können, ob diese Briefe eine Ähnlichkeit aufweisen. Und man hat tatsächlich eine gewisse Ähnlichkeit feststellen können. Der Wenzel Grubauer ist dann natürlich dazu vernommen worden, hat geleugnet und seine Frau, die Johanna Ochensperger, also die Schwester des Mordopfers, eine Magd und ein Knecht haben ihm Alibis bestätigt, sowohl für den Tatzeitpunkt als auch für den Zeitpunkt, wo die Butte, diese defekte Butte, auf die Weide gekommen ist. Ich habe gesagt, das kann ja gar nicht gewesen sein, weil er war zu Hause, er kann die Butte dort nicht hingebracht haben, man kann die Leiche nicht entsorgt haben. Es ist dann auch darum gegangen, dass man versucht hat zu klären, war diese Butte im Besitz des Grubauer. Da hat eine Butte gefehlt, er hat vier Butten gehabt, eine hat gefehlt und er hat nicht erklären können, plausibel, wo diese Butte ist. Da haben sie vernichtet worden. Die Bretter hat er im Wald entsorgt. Einmal hat er sie angezündet, erzündet und verheizt. Also das war eigentlich sehr belastend, aber der Richter hat alles getan, um diese Aussagen, diese Widersprüche sehr geschickt zu formulieren, so dass sie nicht gegen Grubauer ausgelegt werden bei Gericht, sondern eher gegen Holzbauer. Ja, und der Charakter hat da auch eine Rolle gespielt. Und der Charakter, und da lese ich jetzt davor, wie man den möglichen Briefschreiber Johann Höfer verglichen hat, mit den Grubauer, das geht aus dem Gendarmeriebericht hervor, der Bericht an das Bezirksgericht und an den zuständigen Untersuchungsrichter, lautet folgendermaßen, wenn in der Person dieses Johann Höfer etwa der Schreiber des erwähnten Briefes gefunden werden sollte, so muss ich berichten, schreibt der Postenkommandant, dass derselbe zweimal wegen Wilddiebstahls ebenso oft wegen Gewerbeübertretung, einmal wegen Ehrenbeleidigung bestraft worden ist und weiterhin ein übelbeleumundetes Individuum ist. Das heißt, den hat man schlecht gemacht, falls er den Brief geschrieben hat zugunsten des Eustach-Holzbauer. Und man hat diese Aussage auch für den Grubauer verwertet. Aus obigen Abstrafungen geht hervor, dass Höfer ein leidenschaftlicher Wilderer ist. Wenzel Grubauer hingegen ist in derselben Gemeinde Jäger und wird daher von ersteren zweifellos gehasst, welcher Umstand dann auch die einzige Ursache des Briefschreibers sein könnte. Also man hat gesagt, der ist Jäger, der ist Wilderer, der hasst den Jäger und deshalb setzt er sich für den Holzbauer ein. Man hat ihm aber eh nie nachweisen können, ob er den Brief tatsächlich geschrieben hat. Das ist dann im Sande verlaufen. Und dann kam es Anfang Februar zu einem zweitägigen Schwurgerichtsprozess in Graz. Wo freilich nur Eustach-Holzbauer angeklagt war und nicht der Wenzel Grubauer. Wenzel Grubauer hat man nicht weiter verfolgt. Da habe ich vergessen zu erwähnen, der Untersuchungsrichter hat in dem Akt für das Schwurgericht sogar noch vermerkt, für mich hat der Wenzel Grubauer einen sehr positiven Eindruck hinterlassen. Also das bestätigt auch schon, dass das keine objektiven Ermittlungen waren. Also für die Behörden war damals Holzbauer böse, Grubauer gut. Und so ist es in diesem Prozess gegangen.
DAVID KNES:
Richtig, richtig. Und so ist es dahin gegangen. Wobei man sagen muss, der Einzige, der für den Holzbauer ausgesagt hat, war sein Vater. Obwohl er die Wirtschaft verwirtschaftet hat, er war ihm nicht böse, sondern er hat für ihn ausgesagt und gesagt, na, der Buhr ist zu so einem Mord nicht fähig. Auch der Richter hatte Zweifel. Der Vorsitzende soll der Meinung gewesen sein, dass das ein Freispruch werden muss. Das ist ja im Akt nicht bestätigt. Das geht ja nur daraus hervor. Aber die Geschworenen haben... Es sind noch Hinweise da, aber es hat damals zwölf Geschworene gegeben. Das war eben so beim Verfahren, beim Schwurgerichtsverfahren. Und zwei haben für nicht schuldig und zehn haben für schuldig gestimmt. Und damit lautet das Urteil?
HANS BREITEGGER:
Mord. Das Urteil war Todesstrafe natürlich, weil für Mord war die Todesstrafe für so eine Tat erst recht, für so eine hinterhältige. Das war ja hinterhältige Tat, eine brutale. Und als der Holzbauer, obwohl er immer geleugnet hat, ist zum Tode verurteilt worden, weil der Richter ihn zum Tod verurteilen musste, es hat keine Alternative gegeben. Das war damals so. Aber der Kaiser hat ihn dann begnadigt, veranlasst, dass er über die Gerichte dann, dass er begnadigt wird. Und da ist vielleicht auch eines interessant, er ist nicht zu lebenslanger Freiheitsstrafe begnadigt worden, sondern zu 20 Jahren schweren Kerkers. Also man hat das lebenslang ausgelassen. Man hat gesagt, nein, geben wir ihm 20 Jahre. Vielleicht hat man damals ernsthafte Zweifel auch schon gehegt, dass er nicht der richtige verurteilt worden ist.
DAVID KNES:
Ja, es war auch, glaube ich, der Zeitgeist damals so, dass man weggeht von diesen ganz harten Strafen, dass man eher versucht hat, abzukommen von der Todesstrafe. Das war so, ja, historisch der Zeitgeist in Europa, dass man da vielleicht unter Anführungszeichen mildere Strafen anwendet, wobei schwerer Kerker jetzt auch keine milde Strafe ist für 20 Jahre.
HANS BREITEGGER:
Nein, aber die nächste Stufe oder die Stufe zwischen 20 und zwischen Todesstrafe wäre lebenslang gewesen. Das habe ich viel interessant gefunden. Wie auch immer, die Strafe wurde abgeschwächt, eben zu 20 Jahre schwerer Kerker. Diese musste er aber nicht bis zum Ende verbüßen, denn es gab in diesem Fall dann eine große Wende, und zwar 1892. Dazu muss man sagen, Holzbauer hat immerfort seine Unschuld beteuert. Was ist dann 1892 passiert? Naja, 1892 ist er dann entlassen worden. Ich greife jetzt ein bisschen vor, aber dazwischen hat es ja sehr turbulente Zeiten gegeben. Der Eustach-Holzbauer hat gehört im Gefängnis, dass diese Maria Bichler falsch ausgesagt haben soll, was die Holzbutte, den Besitz der Holzbutte betrifft. Und die musste es ja wissen, sie war ja die Magd bei ihm einmal vorher am Hof. Dann hat seine Frau gehört, in einem Gasthaus, die ist nach Kindberg gezogen, oder ins Mürztal, und hat dann gehört, dass da im Gasthaus darüber geredet worden ist, und dass die Zeugen falsch ausgesagt hätten. Und dem ist dann der Postenkommandant von Kindberg-Aumühl nachgegangen. Und das hat sich für ihn der Verdacht ergeben, dass nicht der Holzbauer der Täter sein kann, sondern dass das der Wenzel-Grubauer gewesen ist. Ich lese vor aus der Gendarmerie-Chronik, die allerdings zig Jahre später erst geschrieben wurde, weil die gibt es erst seit 1920, aber da steht, am 1.08.1984 Mord an einem Häusler unter dem Titel steht, an diesen Tage wurde der Häusler Joachim Ochensberg in Augraben, Gemeinde Amasek, als derselbe morgens zu den Rindern auf die Weide nachsehen ging, ermordet. Als vermeintlicher Täter wurde der Keuschler Eustach-Holzbauer selbst eingezogen, dessen Unschuld nach angeblich sieben Jahren von glaublich derzeit in der Aumühl im Mürztal angestellten damaligen Postenführer Leopold Schmid erwiesen wurde. Holzbauer wurde demnach enthaftet, starb aber bald darauf. Das ist ein kurzer Bericht. Dann ist noch erwähnt, dass er vom Kaiser eine Haftentschädigung bekommen hat. Da steht 1.000 Gulden. Das stimmt nicht. Er hat 600 gekriegt. Das ist nach heutiger Kaufkraft, ich habe das nachgeschaut, vorher übrigens 11.000 Euro für sieben Jahre schwerer Kerker. Ja, aber bevor es soweit war, hat der Eustach-Holzbauer eine Beschwerde an das Oberlandesgericht geliefert, einen Wiederaufnahmeantrag zunächst gestellt, der ist abgewiesen worden. Man hat gesagt, nein, das ist uninteressant. Das reicht nicht aus. Das ist heute noch sehr schwierig und damals offensichtlich auch sehr schwierig gewesen, einen Wiederaufnahmeantrag zu erreichen. Er hat dann dagegen Beschwerde an das Oberlandesgericht erhoben. Da finden sich aber keine Akten mehr. Wohl findet sich aber ein Brief, der anonym eingegangen war bei Gericht und das dann das Gericht als Gesuch um Wiederaufnahme des Strafverfahrens gewertet hat. Und das ist tatsächlich vom Straflandesgericht Graz dann die Wiederaufnahme bestätigt worden und genehmigt worden. Und der Holzbauer, als Eustach-Holzbauer ist dann freigesprochen worden, hat wie gesagt, das habe ich schon erwähnt, 600 Gulden Haftentschädigung bekommen vom Kaiser. Er ist dann von Gasen weggezogen nach einiger Zeit, nachdem er immer wieder konfrontiert worden ist mit diesem Mord und ist dann bald darauf gestorben. Es hat aber auch der Wenzel Grubauer kein leichtes Leben mehr gehabt, denn jetzt hat diese ganze nach dem Freispruch vom Holzbauer die ganze Meinung gegen Grubauer umgeschlagen und gesagt, das ist der Mörder und der hat ihn umgebracht. Aber warum ist er dann nicht dafür verurteilt worden oder warum ist zu Hause war die ganze Zeit während der Mord passiert ist und dass er auch zu Hause war wie die Butte entsorgt worden ist. Das hat man nie näher überprüft. Ich habe gesagt, der Untersuchungsrichter hat offensichtlich kein großes Interesse gehabt, die Gendarmerie auch nicht und daher hat man das dann damit belassen und der Wenzel Grubauer musste damit leben und soll angeblich erst 1920 verstorben soll angeblich am Totenbett den Mord zugegeben haben.
Vielleicht eines noch, weil es interessant ist, dass das Buch die Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen veröffentlicht und da geht es auch um den Fall Eustach Holzbauer. Ja, ein sehr interessanter und spannender Fall aus dieser Zeit, aber er zeigt dann doch eine Problematik, die es auch heute immer noch gibt, nämlich das Phänomen der Vorverurteilung, wenn jemand bereits bestraft ist oder schon einmal eine Straftat begangen hat und das wird heute natürlich, gibt es bessere Methoden vor Gericht, diese Täterschaft nachzuweisen, aber man gerät halt doch schnell unter Verdacht, wenn man bereits einmal verurteilt worden ist.
[DAVID KNES:]
Ja, ich würde heute das nicht mehr so eins zu eins umlegen oder vergleichen mit dieser Zeit, da hat man einfach einen gehabt, der ist gewalttätig, obwohl auch der Wenzel Grubauer hat gerauft in den Gasthäusern, das weiß man, aber das war der Brave und das war der Böse und da waren wir gezielt darauf aus, wobei diese Zeugen, das muss ich auch noch sagen, die Zeugen haben ja nicht bewusst falsch ausgesagt, sondern den hat man das in den Mund gelegt, das kann nur der sein und so haben sie dann ausgesagt und das haben sie ja beim zweiten Prozess dann alles relativiert und das haben sie zugegeben, dass sie eigentlich nur durch Beeinflussung dazu animiert worden sind. Suggestive Befragung könnte man es wahrscheinlich nennen.
[HANS BREITEGGER:]
Ja, so könnte man sagen, um falsch auszusagen. Die sind ausgegangen davon, dass die Aussagen richtig sind und haben hinterher gesehen, dass sie falsch waren. Also, dass sie da vielleicht selbst instrumentalisiert worden sind. Ja, aber nicht jetzt bewusst von irgendwelchen Leuten, sondern die haben gesagt, das kann nur der sein, so in die Richtung und das kann heute natürlich auch passieren, aber in der heutigen Zeit hätte man wahrscheinlich auf der Beute DNA Spuren gefunden und hätte auch die mit DNA der Verdächtigen abgleichen können.
[DAVID KNES:]
Ja, da hat es zum Glück sehr, sehr große Fortschritte gegeben in diesen 150 Jahren, seit das damals passiert ist, auch dank Hans Groß, muss man dazu sagen.
[HANS BREITEGGER:]
Ja, der Hans Groß hat ja diesen Tatort Koffer erfunden und ich habe schon eingangs oder zwischendurch erwähnt, das Kriminologische Institut auf der Uni begründet oder gegründet.
[DAVID KNES:]
Erzähl mal ganz kurz, was dieser Tatort Koffer ist.
[HANS BREITEGGER:]
Ja, in diesem Tatort Koffer sind Dinge drinnen, die zum Teil heute noch bei der Spurensicherung benutzt werden. Natürlich hat sich das alles inzwischen verbessert, aber man hat sehr gut arbeiten können und zwar hat dazugehört, da waren diverse Chemikalien wie Rußpulver um die Sichtbarmachung latenter Fingerabdrücke. Das war damals schon Standard und damit hat man jahrzehntelang gearbeitet und zum Teil kann man heute noch Dinge verwenden, die im Tatort Koffer sind.
[DAVID KNES:]
Ja, Hans Breitegger, vielen Dank, dass du uns diesen spannenden Fall mitgebracht hast, diesen sehr, sehr alten Fall. Euch lieben Zuhörerinnen und Zuhörern sage ich vielen Dank fürs Dabeisein und bis zum nächsten Mal bei Delikt. Danke.
[HANS BREITEGGER:]
Danke.