15. November 1938: Der 20-jährige Franz Petz und sein erst 13-jähriger Bruder Heinrich halten ein Auto an, bedrohen die Insassen mit Waffen und stehlen das Auto. Es ist der – noch – unblutige Beginn einer Verbrechensserie, die schnell eskaliert.
Im November 1938 versetzen die Brüder Franz und Heinrich Petz die Obersteiermark in Angst und Schrecken. Der 20-Jährige und sein erst 13 Jahre alter Bruder errichten mit gefällten Bäumen Straßensperren, um Autofahrer zu überfallen. Angeblich wollen sie eine Geisel nehmen, Lösegeld erpressen und sich damit in die Südsee absetzen. Doch stattdessen eskaliert die Gewalt. Der Fall und sein späteres Nachspiel fordern insgesamt sechs Todesopfer.
Doch der Fall ist mehr als eine spektakuläre Mordserie. Die NS-Führung nutzt die Taten, um Sondergerichte zu stärken, Verfahren zu beschleunigen und die getöteten SA-Männer zu Propagandahelden zu machen. Der strafunmündige Heinrich kommt zunächst in eine Erziehungsanstalt, später in das KZ Sachsenhausen, wo er 1939 von SS-Männern erschossen wird. In dieser Folge sprechen wir über die Brüder Petz, ihre Verbrechen und die politische Instrumentalisierung des Falls durch das NS-Regime.
Zu Gast bei „delikt“-Host David Knes ist der Historiker Martin Moll. Er lehrt an der Universität Graz, ist Mitglied der Historischen Landeskommission für Steiermark und Autor zahlreicher wissenschaftlicher Fachartikel.
Hier finden Sie den besprochenen Artikel zum Download (2,9 MB): „Autobanditen: Der mörderische Kriminalfall der Brüder Petz im Kontext des NS-Regimes 1938/39“ von Martin Moll, erschienen in der Zeitschrift des Historischen Vereines für Steiermark, Band 115, 2024.
David Knes:
15. November 1938. Der 20-jährige Franz Petz und sein erst 13-jähriger Bruder Heinrich halten ein Auto an, bedrohen die Insassen mit Waffen und stehlen das Fahrzeug.
Es ist der noch unblutige Beginn einer Verbrechensserie, die schnell eskaliert.
Und damit herzlich willkommen bei Delikt, dem Kriminalpodcast der kleinen Zeitung mit Fällen aus der Steiermark und aus Kärnten.
Der heutige Fall, der wird sich in beiden Bundesländern abspielen. Dazu hören wir gleich mehr.
Und er ist auch schon länger her, also 1938. Und aus diesem Grund darf ich heute einen Historiker hier im Deliktstudio begrüßen.
Martin Moll. Sie sind Universitätsdozent an der Uni Graz und Mitglied der Historischen Landeskommission Steiermark und auch Wissenschaftler und Autor zahlreicher Fachartikel und Bücher. Herzlich willkommen.
Martin Moll:
Grüß Gott.
David Knes:
Einer Ihrer Artikel, auf den Sie sehr viel positive Rückmeldung bekommen haben, der trägt den Titel Autopanditen, der mörderische Kriminalfall der Brüder Petz im Kontext des NS-Regimes 1938-39.
Es ist die umfassende Rekonstruktion dieses Falles.
Es ist wirklich lesenswert. Ich habe gerade Urlaub gehabt und mir diese 51 Seiten durchgelesen. Ich werde das in den Shownotes verlinken.
Aber jetzt ist es ja nicht ganz üblich, dass sich ein Historiker mit Kriminalfällen auseinandersetzt. Das ist schon eher ein nischiges Thema. Warum hat sich das als Historiker interessiert?
Martin Moll:
Lassen Sie mich zuerst den zeitlichen Rahmen ganz kurz einordnen.
Wir sind im November 1938, circa mehr als ein halbes Jahr nach dem Anschluss Österreichs an NS-Deutschland und etwas mehr als eine Woche nach dem, was man früher als die Reichskristallnacht bezeichnet hat, diese pogromartigen Ausschreitungen gegen Juden, die auch in den Tagen danach, als sich dieses Verbrechen abgespielt hat, noch in den Zeitungen im In- und Ausland sehr stark im Vordergrund gestanden sind.
Jetzt zu diesem Fall. Die Kleine Zeitung berichtet darüber und schreibt am 20. November 1938, ich zitiere jetzt, ein Verbrechen, wie es in der Kriminalgeschichte des Gaues, also der Steiermark, noch nicht verzeichnet war.
Genauso ist es und mir scheint, dass diese Einschätzung bis heute gültig ist.
Wir haben innerhalb von vier Tagen fünf Tote, fünf Erschossene, inklusive einem der beiden Täter, in einem ländlichen Raum und wir haben eine Art von Kriminalität, nämlich das Legen von Autofallen, indem man irgendwelche Bäume auf die Straße gelegt hat und damit die Autos anhalten müssen, das also auch für die damalige Zeit wirklich sehr ungewöhnlich war.
Und das Zweite, was diesen Fall so ganz besonders macht, Sie haben es eh schon kurz erwähnt, ist die Jugend eigentlich beider Täter.
Der Ältere war erst 20 und sein jüngerer Bruder 13,5.
Und trotzdem haben diese beiden, auch gerade der Jüngere, der sich selbst an der Tötung mehrerer Menschen beteiligt hat, haben eine, selbst für heutige Begriffe, ungewöhnliche Gewaltbereitschaft an den Tag gelegt.
Das macht diesen Fall so besonders, der auch in ganz Europa in den Zeitungen Niederschlag gefunden hat.
Die Londoner Times, die Neue Zürcher Zeitung haben über diesen Fall berichtet.
David Knes:
Bevor wir jetzt zu dem steirischen bzw. steirisch-kärntnerischen Fall der Brüder Petz kommen, sprechen wir noch über einen anderen Fall, an dem sich die beiden Brüder wohl orientiert haben.
Und der hat sich in Berlin einige Monate bzw. Jahre zuvor zugetragen. Was ist da passiert?
Martin Moll:
Interessanterweise war auch dort ein Brüderpaar am Werk, die Brüder Götze, die von November 1934 in den Außenbezirken Berlins, also in den Nobelgegenden, Dahlem etc. auch solche Autofallen gelegt haben.
Man muss dabei ja berücksichtigen, der Autoverkehr war damals ein Bruchteil des heutigen.
Heute kannst du das schon deswegen nicht machen, weil wenn das erste Auto anhält, gleich dahinter das zweite, dritte, vierte kommt und hupt, da bist du nicht allein.
Da kannst du den Insassen eines Autos berauben oder was immer mit ihnen anstellen.
Damals war der Verkehr selbst in den Großstädten ein Bruchteil des heutigen.
Da hat das schon funktioniert, zumindest in den frühen Morgen- oder Abendstunden.
Diese Brüder Götze haben von November 1934 in Berlin mehrere solcher Überfälle begangen, dabei auch eine Reihe von Insassen dieser Autos kaltblütig getötet.
Das NS-Regime hat diese Vorfälle zuerst totgeschwiegen, weil man nicht zugeben wollte, dass diese Kriminalität erstens existiert und zweitens die Polizei die Täter so lange nicht fassen konnte.
Dieses Totschweigen hat aber den Nachteil gehabt, dass die Polizei dann auch nicht an die Bevölkerung appellieren konnte, ihnen sachdienliche Hinweise zur Verfügung zu stellen.
Das heißt, man hat diese Medienpolitik dann geändert, hat darüber berichtet und tatsächlich ist dann im Frühjahr 1938 die Verhaftung dieser Brüder gelungen, aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung.
Jetzt sind die natürlich sofort vor Gericht gestellt worden.
Es hat sich dabei aber herausgestellt, dass für die Morde an diesen Autoinsassen nur einer dieser Brüder verantwortlich war und der Justizminister musste im Juni 1938 dem Führer, der damals auf dem Obersalzberg sich aufgehalten hat, melden.
Also das Verfahren geht jetzt zu Ende, aber es wird wahrscheinlich nur ein Todesurteil geben, nämlich gegen den Täter, der die Morde begangen hat, der andere, der sich nur am Raub beteiligt hat.
Gegen den nach der damaligen Gesetzeslage war kein Todesurteil vorgesehen.
Der Hitler hat aber schon vorher mitgeteilt, er rechnet damit, dass beide zum Tode verurteilt werden.
Er wollte hier Härte zeigen.
Natürlich.
Was hat man gemacht?
Der Justizminister hat quasi im vorauseilenden Gehorsam folgenden Vorschlag unterbreitet.
Es ist damals diskutiert worden, ein komplett neues Strafgesetz zu erlassen.
Das war noch in Diskussion.
Und in dem war auch ein Paragraf vorgesehen gegen solche Autofallen.
Und der Vorschlag hat jetzt gelautet, diesen einen Paragrafen quasi vorzuziehen, ihn als eigenes Gesetz zu erlassen, und zwar mit Rückwirkung ab 01.01.1936, also mit zweieinhalb Jahren Rückwirkung, um die meisten Taten dieser Götzes erfassen zu können.
Mit dem war der Hitler einverstanden.
Da die letzte Verhandlung im Prozess gegen diese Brüder kurz bevor gestanden hat, hat das Justizministerium dieses Gesetz ausgefertigt, mit Flugzeug auf den Obersalzberg bringen lassen.
Der Hitler hat sofort unterschrieben, Flugzeug zurück nach Berlin, sofort in die Druckerei fürs Reichsgesetzblatt.
Es ist am Tag der Publikation in Kraft getreten, rückwirkend wie gesagt.
Zwei Tage später war die Hauptverhandlung gegen diese beiden Brüder, die sind zum Tode verurteilt und am nächsten Tag exekutiert worden.
Das Gesetz hat nur zwei Sätze enthalten.
Wer in räuberischer Absicht eine Autofalle legt, wird mit dem Tode bestraft. Und der zweite Satz wurde es in Kraft treten.
Interessant ist dabei, dass schon das bloße Aufstellen der Falle zum Tod führt.
Wer eine Autofalle legt, in räuberischer Absicht deswegen, weil nicht gemeint war, diese Scherze, die oft bei Brautleuten gemacht werden, dass man das Auto auf dem Weg zur Kirche anhält und eine Maut erpresst, das war nicht gemeint.
Also räuberische Absicht.
Sobald die Falle aufgestellt ist, wurde das Leben des Täters verwirkt.
Egal, ob da jetzt einer anhält oder ob überhaupt ein Auto daherkommt oder nicht.
Das war schon sehr ungewöhnlich.
David Knes:
Also kann man sagen, ein Paradebeispiel für Anlassgesetzgebung, das jetzt zugeschnitten ist auf diese beiden Taten, vor allem mit der Rückwirkung, das können wir dann vielleicht später noch besprechen, aber ja eigentlich auch ein grober Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Richtig.
Kommen wir jetzt zu unserem heimischen Fall über Franz und Heinrich Petz.
Wir haben schon gesagt, es ist ein Brüderpaar bei der ersten Tat. Das war, glaube ich, sogar der Geburtstag, der 20. Geburtstag von Franz Petz.
Und Sie haben schon gesagt, sein Bruder Heinrich war 13,5 damals.
Martin Moll:
Wer waren die beiden?
Die stammen aus einer in Obdach sehr angesehenen Familie.
Ihre beiden Eltern sind allerdings aus der nordöstlichen Steiermark, die sind im Mürztal geboren, sind dann irgendwann in den Raum Obdach übersiedelt, wo alle ihre vier Kinder auf die Welt gekommen sind.
Also diese beiden Brüder, von denen wir reden, hatten noch zwei Geschwister.
Der Vater, Jahrgang 1879, hat als Beruf angegeben Hufschmied.
Das ist nicht das, was Sie jetzt wahrscheinlich vermuten, dass der Pferde beschlägt, sondern das war eine Bezeichnung für einen Tierarzt ohne akademische, universitäre Ausbildung.
Er war auch in den 30er Jahren, seit des Ständestaates, der Dolfus-Schuschnigg-Diktatur, zeitweilig sogar Bürgermeister von Obdach.
Also eine angesehene Familie, die interessanterweise auch bei den NS, bei den Nazistellen in Obdach im hohen Ansehen stand.
Denn als dieser Kriminalfall aufgetaucht ist, hat das Rechtssicherheitshauptamt in Berlin erwogen, die ganze Familie in Schutzhaft zu nehmen.
Da hat aber der Ortsgruppenleiter der NSDAP sich für diese Familie eingesetzt und gesagt, dass die hoch angesehen und total schockiert sind davon, was ihre Kinder machen.
Also langer Rede, kurzer Sinn, eine respektierte Familie, nicht jetzt besonders reich, auch nicht im bäuerlichen Milieu, der Vater hoch angesehen als auch danach.
Die Kinder, ja, der Ältere hat nur die Volksschule absolviert, war dann bis 1937 noch in das österreichische Bundesheer eingetreten.
Im März 1938 beim Anschluss ist er dann quasi in die Wehrmacht übernommen worden.
Dort ist er aber wenige Tage vor der Tat als dienstuntauglich entlassen worden.
Und zwar deswegen, weil er sich noch zur Zeit, als er beim Bundesheer war, eine Augenverletzung zugezogen hat, die zur Erblindung eines Auges geführt hat.
Und dann ist er Monate später als Dienst untauglich entlassen worden.
Der Jüngere, 13,5, ja, ein besonderes Leuchten scheint er nicht gewesen zu sein.
Eine Klasse in der Volksschule hat er wiederholen müssen.
Und zum Zeitpunkt dieser Taten war er natürlich altersbedingt noch Volksschüler.
David Knes:
Ja, und wie ist jetzt diese Idee, diese Verbrechen zu begehen, herangereift?
Man hat sich ja anscheinend oder offensichtlich Anleihen genommen von dem Fall in Berlin.
Aber da gibt es ja dann auch widersprüchliche Aussagen vom Heinrich später.
Was haben Sie da rekonstruieren können und wie ist es dazu gekommen, wie ist diese Idee herangereift?
Martin Moll:
Naja, das ist ein Kapitel für sich.
Das Regime bzw. seine Polizeidienststellen haben sich große Mühe gegeben, auch diesen Aspekt auszuleuchten.
Man hat natürlich nur den Heinrich befragt, aber auch die Wehrmachtskameraden des Franz Petz.
Er war in Wien bei einem Flak-Regiment. Dort sind bei den dortigen Wehrmachtstellen ausführliche Ermittlungen gelaufen und die Kameraden, mit denen er die Stube, wie damals die Unterkunft geheißen hat, geteilt hat, die sind da befragt worden.
Und mehrere haben ausgesagt, dass er halt eine schwärmerische Natur hatte, immer geträumt hat von einem besseren Leben, dass er auch entsprechende Schundhefte, möchte ich fast sagen, bei sich hatte, wo halt irgendwelche Paradiese in der Südsee beschrieben wurden und dass er immer davon fabuliert hat, ja, er wird irgendwann da auswandern und auf der Südsee ein neues Leben beginnen.
Und hat auch immer wieder Karten durchgeschaut.
Ja, ja, genau.
Und der jüngere Bruder bestätigt das und sagt, der Plan war, sie holten jetzt ein Auto an, nehmen Geiseln, fahren mit denen in die Schweiz, ich meine von Kärnten oder vom Obdachersattel, auch nicht gerade der nächste Weg.
Von der Schweiz aus stellen sie eine Lösegeldforderung an die Reichsregierung in Berlin.
dass die Schweizer, ob das offenbar dulden oder nicht einschreiten, haben sie in Kauf genommen und mit dem Lösegeld fahren sie dann an irgendeinen Hafen, wohin ist nicht angegeben, der nächstgelegene wäre von der Schweiz wahrscheinlich irgendwo in Oberitalien oder in Frankreich, kaufen dort ein Schiff und dann fahren sie auf eine Insel und das klasse Leben beginnt.
Also natürlich völlig irreal.
David Knes:
Ja, zumal sie wahrscheinlich auch keine, wie sagt man, nautische Erfahrung gehabt haben.
So ist es. Als Österreicher hat man das selten.
Also es reift dieser Plan heran.
Laut Heinrich soll es eben zu dieser Geiselnahme oder zu dieser Lösegelderpressung kommen.
Unglaubwürdig eigentlich, oder?
Glauben Sie, dass er das selbst gedacht hat, beziehungsweise hat Franz Petz das überhaupt gedacht?
Oder ist das eher dann Heinrichs Strategie gewesen, um diese Taten später irgendwie zu seinem Vorteil recht zu fertigen?
Martin Moll:
Nein, ich nehme schon an, dass die das wirklich geglaubt haben.
Zumindest der Jüngere, der war ja noch in der Pubertät und von seinem älteren Bruder geistig abhängig.
Der hat einfach das nachgeplappert, was der Ältere gesagt hat.
Ich sehe aber auch keine Alternative.
Warum sollten die sonst mehrere solcher Autofallen legen?
Nur aus Mordlust?
So fantastisch das für uns heute klingt.
Mangels Alternative bin ich geneigt anzunehmen, dass die das wirklich geplant haben.
David Knes:
Ja, dann kommen wir jetzt zur Umsetzung oder zur versuchten Umsetzung dieses Plans. Das erste Verbrechen, das trägt sich am 15. November 1938 zu.
Es ist der 20. Geburtstag von Franz, das haben wir schon gesagt. Was ist da passiert?
Martin Moll:
Naja, sie haben sich zuerst einmal in den Tagen davor mehrere Schusswaffen, also Revolver und Pistolen und insgesamt, man glaubt es nicht, 500 Schuss Munition beschafft, wie ist später nicht mehr aufgeklärt worden und haben gleich in ihrer eigenen Wohnsitzgemeinde, nämlich am Obdachersattel an der steirisch-kärntnerischen Landesgrenze noch auf der steirischen Seite die erste dieser Autofallen gelegt, indem sie einen Baum gefällt und über die Straße gelegt haben.
Es hat nicht lange gedauert, kommt ein Auto daher, das haben sie angehalten.
Diesen Insassen, beziehungsweise den beiden, es war ein Handelsvertreter, der Nobel mit Chauffeur unterwegs war, die haben es ungeschoren gelassen, haben nur das Auto gekidnappt und sind damit in südlicher Richtung, also auf die Kärntner Seite, in Richtung Bad St. Leonhard-Wolfsberg, weitergefahren.
Die beiden Autoinsassen haben einen zufällig daherkommenden Motorradfahrer angehalten und gebeten, die Verfolgung aufzunehmen.
Das hat er auch gemacht, ist dann aber von einem heruntergelassenen Bahnschranken, weil gerade der Zug gekommen ist, gestoppt worden.
Er hat aber beim Gendarmerieposten in Reichenfels, das ist die nördlichste Gemeinde auf der Kärntner Seite, die Nachbargemeinde von Obdach.
Dort hat er Meldung erstattet.
Man hat später das Auto in Twimberg, das ist ein Vorort praktisch von Wolfsberg gefunden, verlassen.
Die beiden waren fort, das Auto ist irgendwo gestanden, die Schlüssel waren auch nicht mehr da.
Da ist jetzt sozusagen noch kein Blut geflossen.
David Knes:
Aber man hat da bereits vermutet eigentlich, dass es sich um die Brüder Petz handelt. Warum ist man auf das gekommen?
Martin Moll:
Ja, das ist eine gute Frage.
Das geht aus den Ermittlungsakten nicht zweifelsfrei hervor.
Wir wissen nur, dass schon am nächsten Tag die Gendarmerie mit Fotos ausgestattet war und die Zeugen befragt, ihnen diese Fotos vorgelegt hat.
Und sie haben eindeutig die Petzbrüder erkannt, worauf dann in den Zeitungen schon ein Fahndungsaufruf gedruckt wurde, in dem die Namen dieser beiden und auch ihre Personenbeschreibungen mitgeteilt waren.
Ich glaube einfach, in der Gegend hat jeder jeden gekannt.
Ich meine, diese Autoinsassen, die haben die Brüder sicher nicht gekannt, weil das war ein Wiener Handelsvertreter, der halt da zufällig unterwegs war.
Dann waren die ja auch abgängig.
Sie müssen sich vorstellen, der Junge, der Heinrich war ja noch schulpflichtig.
Der ist ja nicht mehr in der Schule erschienen.
Im November ist normaler Schulbetrieb.
Die waren jetzt weg.
Also da hat man eigentlich nur eins und eins zusammenzuzählen brauchen, wie man so sagt.
David Knes:
Ein interessantes Detail finde ich auch noch, dass dann später, glaube ich, Heinrich als Begründung angegeben hat, warum. Das war ja die einzige Tat, wo keine Schüsse abgegeben wurden.
Martin Moll:
Sie wollten praktisch im Wohnort ihren Eltern diesen Schmerz nicht zufügen.
Auch eine seltsame Begründung, dann hätten sie den Überfall gleich woanders machen können, aber bitte.
David Knes:
Dann passiert drei Tage nichts.
Also es passiert nicht nichts, die haben den Ort gewechselt, offenbar.
Wann kam es dann zur zweiten Tat und was ist da passiert?
Martin Moll:
Also was in diesen drei Tagen vom 15. bis 18. passiert ist und wo sich die aufgehalten haben, das wissen wir nicht.
Man nimmt an, anzunehmen ist, dass die sich irgendwo in den Wäldern versteckt haben.
Die waren ja ortskundig, als junge Burschen sicher auch das Marschieren gewöhnt.
Das waren ja keine verweichlichten Stadtkinder, wenn ich das sagen darf.
Die haben sicher 20, 25 Kilometer pro Tag mühelos bewältigen können.
Jedenfalls am 18. November haben sie dann in Kärnten in einem Ort namens Mühlen in der Früh wieder eine Autofalle gelegt.
Dabei ist dann der erste Todesfall eingetreten, wobei eben auffällt, dass die eigentlich sofort grundlos das Feuer eröffnet haben, gar nicht versucht haben, Geiseln zu nehmen.
Zwei Bewaffnete gegen diese unbewaffneten Autoinsassen, die hätten ja eh alles erreicht, ohne ein solches Ausmaß an Gewalt anzuwenden.
Sie haben auch geschrieben, dass es sich bei den Geschossen, die sie verwendet haben... Dumdumgeschosse handelt, das muss man vielleicht erklären.
Das sind Geschosse, wo man mit einer Feile an der Spitze so eine Art Kreuz oder Kerbe hineinfräst.
Das hat den Effekt, dass das Geschoss nicht einfach nur mit der Spitze in den Körper eindringt und eine kleine Wunde öffnet, sondern zerplatzt und eine große offene Wunde verursacht.
Deswegen sind diese Geschosse auch völkerrechtlich im Krieg untersagt.
David Knes:
Aber ob die jetzt von Franz Petz und Heinrich Petz angefertigt worden sind, das ist wahrscheinlich Spekulation.
Weil sonst könnte man ja schließen, dass es schon ihre Absicht gewesen wäre, da hier möglichst großen Schaden anzurichten.
Martin Moll:
Naja, ich wüsste nicht, wer sonst diese Dumdumgeschosse hergestellt haben sollte.
David Knes:
Weil man ja nicht weiß, wo die Munition hergekommen ist, dass die bereits präpariert war.
Das ist wahrscheinlich jetzt nur schwer festzustellen.
Martin Moll:
Das war damals eigentlich nicht üblich, auch nicht bei Jägern oder so.
David Knes:
Es kommt zu diesem zweiten Überfall und noch am gleichen Tag passiert dann wieder etwas und zwar diesmal im Görtschitztal.
Martin Moll:
Es wiederholt sich eigentlich die Szene, es wird wieder ein Baum über die Straße gelegt, es kommt ein Auto daher mit mehreren Insassen.
In dem Fall war es so, dass dieses Auto einen Chauffeur hatte und damals haben die Chauffeure so eine Art Uniform oder Livree getragen, so wie die Diener und die Pagen in den Hotels, das kennt man noch aus alten Filmen.
Und zu dieser Uniform hat auch eine Tellerkappe gehört.
Und man nimmt an, dass zumindest der Heinrich Petz diesen Chauffeur aufgrund seiner Kappe für einen Gendarmen gehalten hat und gedacht hat, den muss er jetzt quasi ausschalten, damit der nichts tun und reden kann.
Und den hat er einfach ohne jede Vorwarnung erschossen.
Bei diesem letzten Überfall war es so, da waren drei Insassen in dem Auto.
Einen haben sie erschossen, einer konnte sich in dem Durcheinander irgendwo verstecken und den dritten haben sie als Geisel genommen und im Auto platziert und sind mit dem davon gefahren.
David Knes:
Und sie sind auch einige Kilometer weit gekommen, aber es gab dann einen Unfall.
Martin Moll:
Naja, inzwischen muss man sagen, der eine, der sich versteckt hatte, hat natürlich den nächstgelegenen Gendarmerie-Posten verständigt.
Es sind ja schon in den Tagen davor natürlich nach dem ersten Überfall am 15. entsprechende Fahndungsmaßnahmen im Gange gewesen.
Die Presse hat auch darüber berichtet, es ist auch eine Belohnung für die Ergreifung der Täter ausgesetzt worden.
Als jetzt diese Sichtung erfolgt ist am Abend des 18. war Großalarm, nachdem der Versteckte die Gendarmerie informiert hat.
Bei der damaligen dünnen Besetzung der Gendarmerie-Posten war klar, die allein können nicht groß angelegte Streifungen oder Durchsuchungen machen.
Was hat man gemacht?
Man hat diese typischen NS-Organisationen, die SA und die SS, alarmiert und eine Art Hilfspolizei eingesetzt.
Alarmiert, das dürfen Sie sich nicht so vorstellen, dass diese SA und SS-Verbände quasi ständig in Bereitschaft waren, sondern das waren Leute, die einen normalen Beruf hatten, halt ab und zu ihren Parteidienst versehen haben.
Wenn so ein Alarm war, dann sind sie halt in ihr SA oder SS-Lokal gekommen, haben dann in diesem Fall auch Waffen ausgefasst.
Allerdings sehr bescheidene.
Der Truppführer, der dann später getötet wurde, hat sich von einem Freund eine Pistole mit vier Schuss ausborgen müssen.
Und so ausgerüstet sind die quasi dann im Zusammenwirken mit der Gendarmerie auf Streife geschickt worden.
David Knes:
Es klingt schon so, als wären die als doch behördliche Vertreter ziemlich überfordert gewesen mit dieser Situation.
Richtig, richtig.
Martin Moll:
Aber man hat halt sozusagen alles zusammengekratzt an Manpower, was man hatte, um die Durchsuchungen effektiver gestalten zu können.
Wir reden ja da von einem großen Gebiet mit zig Quadratkilometern, die hätte die Polizei oder die Gendarmerie allein das niemals absuchen können.
David Knes:
Wir haben schon gesagt, Franz und Heinrich Petz sind dann geflüchtet mit einer Geisel im Auto. Wie hat sich das weiterentwickelt?
Martin Moll:
Naja, die sind gefahren in Richtung Unzmarkt.
Dort haben sie einen Unfall gehabt, weil sie gegen einen Brückenpfeiler gekracht sind.
Das Auto war offenbar nicht mehr fahrtauglich.
Dann haben sie das Auto und diese Geisel zurückgelassen und sind zu Fuß weiter.
David Knes:
Da würde ich noch kurz auf die Details eingehen von diesem Verkehrsunfall.
Ich glaube, Sie haben geschrieben, das Auto hat sich da sogar überschlagen und die beiden Brüder haben dabei ihre Waffen verloren.
Martin Moll:
Ja, das ist richtig.
Dann hat da ein Nachbar, der zufällig dort gewohnt hat, wo der Unfall passiert ist, hat noch seine Hilfe angeboten.
Man kann das fast gar nicht glauben.
Der hat nicht gewusst, mit wem er es da zu tun hat.
David Knes:
Und wollte eine Lampe rausbringen, er hat wahrscheinlich nicht gewusst, wonach sie suchen.
Und diese Gelegenheit, wo die beiden eben nach ihren Waffen gesucht haben, hat wahrscheinlich, das kann man so vermuten, die Geisel dann genutzt, um eben dieser Situation zu entkommen und die beiden sind zu Fuß eben wieder bewaffnet und weiter.
Und jetzt kommen wir zu diesem Schauplatz beim Sägewerk.
Martin Moll:
Jetzt hat man natürlich das Umfeld, wo sich die aufhalten, schon sehr eingegrenzt.
Und entsprechend ist dort die Gendarmerie mit dieser SA-Verstärkung losgeschickt worden, um nach denen zu suchen.
Bei einem Sägewerk der Familie Schwarzenberg am Ortsrand von Unzmarkt ist es zu einem Auseinandertreffen gekommen.
Dort ist nicht die Gendarmerie auf sie getroffen, sondern ein SA-Trupp, den ein örtlicher Handwerker, ein Tischler namens Franz Hebenstreit, kommandiert hat.
Ein langjähriges NSDAP-Mitglied.
Der war, obwohl man eigentlich wusste, wie gefährlich diese Burschen sind, relativ leichtsinnig.
Erstens, weil er seinen Trupp geteilt hat, was man nie soll gegenüber dem Feind.
und er ist nur mit einem anderen Kameraden dorthin, wo dann tatsächlich auf diese Brüder getroffen sind und hat da zuerst einen Dialog mit denen geführt.
Sie sollen sich ausweisen oder irgendwas.
Das war ein tödlicher Fehler, denn die beiden, die waren ja in Uniform, diese SA-Leute, die waren ja für die Brüder als Vertreter des Staates unschwer zu erkennen.
Die beiden Brüder haben sofort wild um sich geschossen und haben diese beiden SA-Männer tödlich getroffen.
Also das waren dann die vierten, das dritte und vierte Todesopfer.
Im Zuge dieses weiteren Schusswechsels ist allerdings auch der Franz Betz, wie sich kurze Zeit später herausgestellt hat, tödlich verwundet worden.
Der ist ein paar Stunden später im Krankenhaus verstorben.
Und der Heinrich hat auch eine allerdings leichtere Verletzung abbekommen.
Der konnte, also beide konnten dann gefasst werden, der Franz eben schwer verwundet.
David Knes:
Franz Betz stirbt wenig später, er erliegt seinen schweren Verletzungen, er wurde, glaube ich, am Kopf getroffen.
Das heißt, man hat ja eigentlich nur Heinrich und der soll ja bei seiner Festnahme noch betont haben, dass er erst 13 wäre und somit strafunmündig, oder dass man ihm nichts tut.
Er wird wahrscheinlich nicht gesagt haben, ich bin strafunmündig, aber er wird...
Martin Moll:
Das erinnert ja an diese heutige Diskussion, wie man mit diesen minderjährigen Intensivtätern, ist jetzt das neudeutsche Wort, umgeht.
Aber das Problem, dass ich da unter 14-Jährige habe, die schwerste Taten begehen, die kann mit denen nichts machen, das war damals das Gleiche wie heute.
Also wir haben diese aktuelle Debatte, erinnert mich immer wieder an die Situation von damals.
Damals ist es eigentlich streng nach Vorschrift gegangen.
Das Bezirksgericht Judenburg als Pflegschaftsgericht hat quasi die Obsorge über den minderjährigen Heinrich übernommen und hat dann nach langem Hin und Her, was man mit dem tun könnte, entschieden, dass er in eine Anstalt für schwer erziehbare, würde man das vielleicht nennen, in Groß-Ebersdorf, das ist ein Vorort von Wien, kommt.
Die Anstalt existiert noch heute mit sicher einem etwas neutraleren Namen.
Aber was man auch noch sagen muss, jetzt haben wir diese vier Toten, also die Opfer, den fünften Toten, den hat man irgendwo verscharrt, ist noch im Vorbuch eingetragen, dass der kein christliches Begräbnis gekriegt hat, weil er vier Leute am Gewissen hat.
So hat man das damals auch die katholische Kirche gehandhabt.
Aber vor allem für die beiden gefallenen SA-Männer ist ein riesiger Totenkult inszeniert worden.
Da war ein bombastisches Begräbnis, wo auch Prominenz aus dem Reich angereist ist.
Das hat die Titelseiten der Zeitungen gefüllt und das Ganze ist so dargestellt worden, die beiden, was ja auch in gewisser Weise stimmt, sind in Ausübung ihrer Pflicht für Volk und Führer und Vaterland, haben sich das höchste Opfer gebracht und nämlich ihr Leben.
Die beiden anderen, diese Autoinsassen, sind natürlich auch erwähnt worden als Opfer, aber die waren total im Schatten dieser beiden SA-Männer.
David Knes:
Kommen wir vielleicht noch da ein wenig weiter darauf zu sprechen.
Das ist ja dann wirklich zu Propagandazwecken, kann man so fast sagen, ausgeschlachtet worden.
Was hat man sich davon erwartet, die so zu glorifizieren?
Martin Moll:
Naja, die Bereitschaft für das Reich und auch natürlich für den Führer, Opfer zu bringen, das war ja in Nazisicht ein hohes Gut.
Und wenn es dann solche Fälle tatsächlich gegeben hat, solche Opfer, dann hat man die als Vorbilder herausgestellt und gesagt, die haben ihren Eid bis zur letzten Konsequenz befolgt.
David Knes:
Ja, das Gesetz hat dann durch diesen Fall auch eine weitere Änderung erfahren.
Es hat ja damals noch nicht das Gesetz aus dem Deutschen Reich gegolten, sondern es gab ja für das, was damals die Ostmark war, noch ein eigenes Gesetz.
Mit diesem Fall hat sich das aber geändert.
Stimmt das?
Martin Moll:
Teilweise.
Also das Strafrecht, genauso wie das Zivilrecht des ABGB, ist in Österreich bis Kriegsende das österreichische geblieben, weil diese Umstellung einfach so kompliziert gewesen wäre, dass man das vor allem dann im Krieg sich nicht angetan hat.
Man hat dann einfach neue Gesetze, so wie dieses Autofallengesetz im sogenannten Altreich, also in Deutschland vor der Erweiterung von 1938, hat man es einerseits dort in Kraft gesetzt und dann in Österreich parallel.
Der Effekt war der gleiche, es hat überall gegolten.
Die wesentliche Rechtsgrundlage war ja eh schon dieses Gesetz gegen Autofallen vom Juni 1938.
Jetzt hat man eigentlich nur bei den Verfahrensbestimmungen noch nachgeschärft und hat dann nach diesem PETZ-Fall verfügt, dass für solche Fälle ausschließlich Sondergerichte nicht mehr die normale Strafjustiz zuständig sind.
Was hat das für einen Effekt gehabt?
Bei diesen Sondergerichten war die Frist zur Anklageerhebung extrem verkürzt.
Das heißt, der Angeklagte hat heute die Anklageschrift zugestellt bekommen und ein, zwei Tage später war schon die Verhandlung.
Das heißt, der konnte sich überhaupt nicht vorbereiten.
Der konnte keinen Anwalt oder nur mit äußersten Schwierigkeiten einen Anwalt beiziehen und mit dem die Sache in Ruhe besprechen, weil diese Fristen auf ein Minimum verkürzt wurden und die Rechtsmittel sind auch abgeschafft worden.
Das heißt, wenn der verurteilt wurde, dann war das die erste und letzte Instanz.
Heute Urteil, morgen Exekution.
David Knes:
Also wo man heute im übertragenen Sinn jemanden einen kurzen Prozess macht, ist das die wortwörtliche Variante.
Martin Moll:
Man kann es auf den Punkt bringen, die Rechte des Angeklagten sind extrem beschnitten worden.
Nicht völlig beseitigt, natürlich konnte er sich verteidigen, aber man hat ihm das durch diese verkürzten Fristen nahezu unmöglich gemacht.
David Knes:
Ja, war hier aber im konkreten Fall irrelevant, weil wie wir gesagt haben, Heinrich war ja erst 13 und damit hat dieses Gesetz noch nicht gegolten, also er war noch strafunmündig.
Martin Moll:
Interessanterweise hat ja das Regime das respektiert.
Also im Krieg hat man dann, wie wir ja noch hören werden, weniger Skrupel gehabt, aber in dieser Zeit, wir sind ja noch im Frieden, hat man das respektiert.
Man hat ihn in so eine spezielle Jugenderziehungsanstalt gebracht, unterscheidet sich nicht grundlegend von dem, was heute passieren würde, aber zu sagen, mit dem machen wir einen kurzen Prozess und den lassen wir verschwinden, das ist dann erst passiert, als der Kriegsbeginn eine Radikalisierung bewirkt hat.
Und da ist er dann ins KZ gekommen?
Ja, zuständig war, wie gesagt, das Pflegschaftsgericht, das damalige Amtsgericht, heute Bezirksgericht in Judenburg, das auch alle diese Schritte, zum Beispiel die Verlegung in dieser Jugenderziehungsanstalt, genehmigen musste.
Im Sommer, im August 1939 trifft vom Reichskriminalpolizeiamt, also das ist die zentrale Kripo-Stelle im ganzen Deutschen Reich gewesen, trifft ein Ersuchen ein, man möge den Heinrich Betz nach Berlin überstellen für irgendwelche kriminalwissenschaftlichen Untersuchungen.
Dem hat das Pflegschaftsgericht auch stattgegeben.
Er ist dann von dieser Anstalt in der Nähe Wiens tatsächlich nach Berlin verlegt worden.
Wir wissen nur, dass er Anfang November 1939, also wir sind schon in den ersten Monaten des Zweiten Weltkriegs, der Feldzug gegen Polen ist bereits abgeschlossen, dass er dann in das KZ Sachsenhausen eingeliefert wurde.
Das liegt ein paar Kilometer nördlich von Berlin im heutigen deutschen Bundesland Brandenburg.
Ein großes KZ, das 1936 erbaut wurde.
Dort wird er eingeliefert, dort ist er auch als Zugang verzeichnet.
Und das Nächste, was wir wissen, ist, dass einige Tage später im November 1939 der Heinrich Himmler, Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, dort eine Inspektion dieses Lagers, dieses KZs vorgenommen hat.
Er soll, das sagen zumindest die beiden Täter, er soll bei dieser Gelegenheit zwei SS-Unteroffizieren den Befehl gegeben haben, der Betz muss noch am gleichen Tag sterben.
Die beliebte Methode damals war auf der Flucht erschossen.
Man hat behauptet, der wollte fliehen und hat ihn dann, und im Zuge dieses Fluchtversuches, dieses angeblichen, das war natürlich eine reine Fiktion, ist er dann getötet worden.
Das wissen wir aber nur, weil diese beiden SS-Unteroffiziere, die die Tat übrigens zugegeben haben, 1969, 30 Jahre später, in München angeklagt waren.
Nicht nur wegen dieses Mordes an dem Heinrich Betz, sondern wegen ihrer langjährigen Verbrechen in diesem KZ.
Die beiden waren fast zehn Jahre bei diesen Wachmannschaften, sind wegen tausendfachen Mordes angeklagt worden.
Interessanterweise hat aber dieses Münchner Gericht 1969 besonders diesen Betz-Fall behandelt.
Und das war der einzige, wegen dem die beiden auch verurteilt wurden.
In allen anderen Fällen war die Beweislage so unklar, es ist 30 Jahre her gewesen, dass man nicht mit Sicherheit feststellen konnte, was die getan haben oder was auf andere zurückgeht.
Aber beim Betz war klar, das waren die beiden, die das auch zugegeben haben, allerdings behauptet haben, sie hätten vom Heinrich Himmler den Befehl bekommen, den Heinrich Betz zu erschießen.
Alle anderen, die da dabei waren bei dieser Inspektion 1939 vom Himmler abwärts, waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr am Leben.
Also hat das Gericht keine andere Möglichkeit gehabt, als diese unwiderlegte Aussage dieser beiden SS-Unteroffiziere als Faktum anzunehmen.
Wegen langer Vorhaft, die ihnen angerechnet wurde, einer dieser beiden Unteroffiziere war vorher Jahre in einem sowjetischen Lager, das hat man denen angerechnet.
Die haben beide, obwohl sie vier und fünf Jahre Haft eigentlich als Urteil bekommen haben, am Tag der Verhandlung als freie Männer das Gericht verlassen.
Das war dann quasi 30 Jahre später der Abschluss dieses Falles Betz, mit einer Ausnahme, die ich nicht verschweigen möchte.
Ich habe mich natürlich auch mit der heutigen KZ-Gedenkstätte in Sachsenhausen in Verbindung gesetzt.
Und die haben mir Folgendes mitgeteilt.
Zu Zeiten der deutschen Teilung war dieses KZ auf DDR-Gebiet, also in Ostdeutschland.
Dort hat aber auch so eine Erinnerungsstätte an das KZ bestanden.
Im Jahr 1961, das ist mein Geburtsjahr und das Jahr, als in Berlin die Mauer errichtet wurde, hat man auf dem Lagergelände irgendwelche Bauarbeiten vorgenommen und ist auf vergrabene Urnen gestoßen, darunter auch eine Urne, die mit Heinrich Betz beschriftet war.
Sein Tod, diese angebliche Erschießung auf der Flucht, ist beim zuständigen Standesamt, das war in Oranienburg, ein Nachbarort, beurkundet worden.
Dann ist er offenbar verbrannt worden.
Und diese Urne ist 1961 aufgetaucht, neben vielen anderen.
Das ist irgendwo verzeichnet gewesen.
Man weiß aber nicht, was dann in weiterer Folge mit der Urne passiert ist.
Eine skurrile Einzelheit.
Einzelheiten.
Also auch diese Pedanterie, möchte ich fast sagen.
Man erschießt den zuerst kaltblütig, dann wird er eingeäschert, aber die Urne wird brav, mit deutscher Gründlichkeit hätte ich mir noch gesagt, beschriftet.
Naja, eine seltsame Vorgehensweise.
David Knes:
Damit, glaube ich, haben wir das Wichtigste zu diesem Fall, zu dem Kriminalfall der Brüder Petz erzählt.
Jetzt würde ich aber noch gern kurz über eine historische Einordnung der Geschehnisse drumherum sprechen.
Wir haben das schon ein wenig angesprochen, was da die Probleme waren mit der Rechtsstaatlichkeit.
Vielleicht können Sie noch erklären, warum der Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot so problematisch ist.
Martin Moll:
Also ein Gesetz, egal ob jetzt ein zivilrechtliches oder erst recht strafrechtliches, ein Gesetz rückwirkend in Kraft zu setzen, das ist eigentlich für Juristen ein No-Go.
Das macht man wirklich nur ganz, ganz ausnahmsweise und wenn dann in Fällen, wo es den Betroffenen zugutekommt.
Zum Beispiel sagt irgendein Entschädigungsanspruch, damit den Opfern geholfen wird, wird jetzt rückwirkend in Kraft gesetzt.
Im Strafrecht, Sie müssen sich das so vorstellen, der Gedanke ist, ich kann ja jemanden nur bestrafen für etwas, das zu dem Zeitpunkt, als er seine Tat begeht, bereits unter Strafe gestanden ist.
Und der Täter das wusste, dass er jetzt was Strafbares macht.
Wenn ich heute ein Gesetz mache, dass ab 1.1.26 das Fahrradfahren verboten ist und alle bestrafe, die seit dem 1. Jänner dieses Jahres mit dem Fahrrad gefahren sind, werden sie natürlich den Kopf schütteln und sagen, wie kann man auf so eine Idee kommen.
Also das ist eigentlich in allen Rechtsstaaten, selbst in den meisten Diktaturen ein anerkanntes Prinzip, dass man Gesetze nicht rückwirkend in Kraft setzt.
David Knes:
Ja, das war Adolf Hitler freilich egal.
Er wollte ja schnell ein Ergebnis haben in dem Berliner Fall.
War das üblich, dass er sich in das tagesaktuelle Geschehen derart eingemischt hat oder war das hier eher eine Ausnahme?
Martin Moll:
Das war zu der Zeit, wir sind ja noch im Frieden, noch eher die Ausnahme.
Also im Krieg nehmen dann diese Interventionen auch in die Justiz zu, meistens mit der Begründung.
Also der Führer hat in der Zeitung jetzt vom Urteil so und so gelesen und unter den Bedingungen des Krieges ist das Urteil untragbar.
Also zum Beispiel jemand, der Lebensmittel unterschlagen hat und dann eine milde Haftstrafe kriegt, war dann der Eingriff mit der Begründung, naja, andere setzen jetzt an der Front ihr Leben ein und der sitzt jetzt im Knast und freut sich, dass ihm nichts passieren kann.
Aber wir sind ja im Fall Betz noch im Frieden.
Da war das schon eher selten.
Aber man muss sich klarmachen, diese Autofallengeschichten, egal ob jetzt dieser Berliner Fall und dann einige Monate später der in der Steiermark, das hat natürlich ein ungeheures Aufsehen erregt.
Einerseits wegen der Art der Tat.
Auf so eine Idee musst du aber erst kommen.
Das hat ja erinnert, auch die Zeitgenossen, an das, was man als Wegelagerer bezeichnet.
Oder was auch damals geheißen hat Wildwestmethoden.
Irgendwelche Postkutschen werden da überfallen oder sowas.
Das wollte man natürlich in Nazideutschland unter gar keinen Umständen haben.
Solche Parallelen zu dem, was da als Wildwestmethoden oder amerikanische Zustände gegolten hat.
Also diese Dinge waren einfach so brisant, das war eine Causa prima und das erklärt, dass der Hitler selber sich da eingeschaltet hat.
David Knes:
Sie haben jetzt am Anfang schon kurz eingeordnet oder gesprochen über die Rolle der Medien im Berliner Fall, wo man das am Anfang zunächst versucht hat, totzuschweigen in der Steiermark, da war das anders.
Vielleicht können Sie uns eine kurze Einordnung geben über die Rolle der Medien.
Die waren ja da bereits gleichgeschaltet, also auch in Österreich.
Aber diese Medienlenkung, die hat in diesem konkreten Fall nicht so reibungslos funktioniert, schreiben Sie.
Martin Moll:
Das ist richtig.
Dass die Berliner Fälle zuerst totgeschwiegen wurden, das war eine Anordnung von oben.
Man wollte nicht zugeben, dass diese peinlichen Verbrechen existieren.
Und wie erwähnt, damit die Polizei mehr Hinweise aus der Bevölkerung kriegt, hat man das dann geändert.
Wir wissen über die Probleme dieser Presselenkung deswegen Bescheid, weil zu der Zeit im Propagandaministerium unter Josef Goebbels täglich eine Pressekonferenz oder eine Konferenz mit Direktiven an die Pressevertreter stattgefunden hat.
Und das ist genauestens protokolliert worden.
Diese Protokolle sind erhalten.
Und da steht zum Beispiel drinnen, welche Weisungen die Zeitungen bekommen haben, worüber sie wie berichten sollen und worüber sie nicht berichten sollen.
Das ist da ganz genau aufgelistet.
Und anlässlich dieser Berliner Fälle, witzigerweise, hat das Propagandaministerium gerügt, dass manche Zeitungen diese Täter so irgendwie wie ein Robin Hood romantisiert hätten und nicht eigentlich der Schwere angemessen, die diesen Taten zukommt.
Und da ist mehrere Tage hindurch klipp und klar gesagt worden, also Schluss mit diesen Idealisierungen, das sind so die modernen Robin Hood und das ist so lustig und abenteuerhaft, sondern klipp und klar benennen, das ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen.
Und dann natürlich, wenn man denen das klipp und klar gesagt hat, hat es dann auch funktioniert.
Aber es ist schon bemerkenswert, dass es am Anfang dieser Rügen bedurfte.
David Knes:
Und gleichzeitig hat man auch versucht zu betonen, wie schnell und hart dann die Bestrafung auch gekommen ist.
Martin Moll, danke für diesen spannenden historischen Ausflug in die NS-Zeit, für diese sehr packenden Schilderungen dieses Falles aus dem Jahr 1938.
Danke auch für die Zeit, die Sie sich heute genommen haben, uns hier im Studio davon zu schildern.
Martin Moll:
Danke für die Einladung, hat mir Freude gemacht.
David Knes:
Und euch, lieben Zuhörerinnen und Zuhörer, sage ich auch vielen Dank fürs Dabeisein.
Den Artikel von Martin Moll, den werde ich auch in die Shownotes zum Download stellen.
Ich kann das wirklich sehr als Lektüre empfehlen.
Falls ihr Fragen habt, Anmerkungen, Feedback, Kritik zu unserem Podcast, ihr erreicht mich unter david.gnes@kleinezeitung.at.
Und falls ihr jetzt gerade euer Handy in der Hand habt, ich freue mich, wenn ihr diesen Podcast kommentiert.
Das geht zum Beispiel auf Spotify oder uns eine gute Bewertung da lasst auf Apple Podcast oder sonst wo.
Ansonsten sage ich vielen Dank und bis zum nächsten Mal.