delikt – Wahre Verbrechen aus Österreichs Süden

Schwiegersohn mit Wäscheleine erdrosselt: Warum die Täterin frei kam

Episode Summary

Kärnten 1963: Nachdem der Schwiegersohn einer Pensionistin wieder einmal betrunken nach Hause kommt, erdrosselt die unscheinbare Frau den Mann im Schlaf, um die Familie von ihm zu „erlösen“. Der Fall wirft bis heute Fragen zu Täterschaft und Schuld auf.

Episode Transcription

David Knes:
Weihnachten 1963 in Oberkärnten. Ein 35-jähriger Familienvater kommt wieder einmal sturzbetrunken nach Hause. Er legt sich ins Bett. Als er schläft, beschließt seine 66-jährige Schwiegermutter, ihn zu töten.

Herzlich willkommen bei Delikt, dem Kriminalpodcast der Kleinen Zeitung mit Fällen aus der Steiermark und Kärnten. Ich sitze heute in der Klagenfurter Redaktion mit meiner Kollegin Claudia Beer-Odebrecht.

Claudia Beer-Odebrecht:
Hallo David.

David Knes:
Claudia, die Hörerinnen und Hörer wissen schon: Wenn du hier bist, geht es oft ein wenig in die Vergangenheit. Du bist auch diesmal wieder in Archiven unterwegs gewesen und hast dort einen spektakulären Fund gemacht. Aber zuerst: Wie bist du auf diesen Fall gekommen und warum ist er aus deiner Sicht erzählenswert?

Claudia Beer-Odebrecht:
Zunächst muss ich mich bei Udo Kampel vom Kärntner Landesarchiv bedanken, der mich auf diesen spannenden Fall hingewiesen hat. Ich durfte den Gerichtsakt einsehen, und dieser Akt ist in mehrfacher Hinsicht besonders.

Dem Strafakt liegt eine umfangreiche psychiatrische Dokumentation bei – Unterlagen aus mehreren Jahrzehnten. Und etwas, das ich so noch nie gesehen habe: Im Akt befinden sich auch das Tatwerkzeug, die Wäscheleine, sowie das Messer mit dem weißen Griff, mit dem die Täterin die Leine abgeschnitten hat.

Das Besondere an diesem Fall ist, dass zunächst alles auf einen gewöhnlichen Mordfall hindeutet. Doch nach der rechtskräftigen Verurteilung der Täterin – einer 66-jährigen Pensionistin – zu 20 Jahren schwerem Kerker stellt sich plötzlich eine andere Frage: War sie tatsächlich eine kaltblütige Mörderin oder psychisch krank?

Die Gutachter widersprechen einander, und schließlich kommt es zu einer überraschenden Wendung. Der Fall wirft bis heute Fragen zur Zurechnungsfähigkeit und zur Bedeutung psychiatrischer Gutachten vor Gericht auf.

David Knes:
Streit zwischen Gutachtern hatten wir hier im Podcast schon öfter. Aber kommen wir zum 25. Dezember 1963. Was geschah in dieser Nacht?

Claudia Beer-Odebrecht:
Die Nacht beginnt unspektakulär. Die Eltern sind in einem Gasthaus, die Kinder schlafen bereits. Auch die Großmutter Elfriede H. – die Namen wurden geändert – liegt schon im Bett.

Kurz nach Mitternacht wird sie von ihrer dreijährigen Enkelin geweckt. Das Baby schreit, die Mutter ist nicht da. Während Elfriede H. in der Küche die Milchflasche wärmt, kommt ihr Schwiegersohn Hans nach Hause. Er ist schwer betrunken. Später wird festgestellt, dass er fast drei Promille Alkohol im Blut hatte.

Er legt sich ins Bett und schläft sofort ein. Als wenig später die Tochter Anna nach Hause kommt, berichtet sie ihrer Mutter, dass ihr Mann sie im Gasthaus bloßgestellt habe. Sie möchte deshalb nicht neben ihm schlafen und bittet ihre Mutter, ihren Platz im Ehebett einzunehmen.

David Knes:
Also tauschen die beiden die Schlafplätze.

Claudia Beer-Odebrecht:
Genau. Elfriede H. legt sich neben ihren schlafenden Schwiegersohn. Doch sie kann nicht einschlafen.

David Knes:
Was geht ihr durch den Kopf?

Claudia Beer-Odebrecht:
Die Anklageschrift schildert ihre Gedanken sehr detailliert. Sie denkt über das Leiden ihrer Tochter nach, über den Alkoholismus ihres Schwiegersohns und darüber, dass er wieder einmal die Bescherung der Kinder versäumt hat.

Sie sagt später aus, sie habe gebetet: „Lieber Himmelsvater, hilf mir, dass es einmal anders wird.“

Dann sei ihr der Gedanke gekommen, ihre Tochter, die Kinder und sich selbst zu erlösen. Sie habe keinen anderen Ausweg mehr gesehen, als ihren Schwiegersohn umzubringen.

Zunächst denkt sie daran, ihn mit einer Hacke zu erschlagen. Doch sie kann kein Blut sehen und möchte ihm keine Schmerzen zufügen. Schließlich entscheidet sie sich für das Erdrosseln.

Sie geht auf den Balkon, schneidet mit einem Messer ein Stück Nylon-Wäscheleine ab und kehrt ins Schlafzimmer zurück. Hans schläft tief und fest.

Sie formt eine Schlinge, legt sie ihm über den Kopf und zieht zu. Zehn Minuten lang.

Später sagt sie: „Ich habe ja nicht gewusst, wie lange man jemanden erdrosseln muss.“

Als sie überzeugt ist, dass er tot ist, geht sie ins Gasthaus und holt den Wirt.

„Komm mit, ich will dir etwas zeigen“, soll sie gesagt haben.

Als der Mann den Toten sieht, ist er schockiert. Elfriede H. hingegen bleibt ruhig. Sie sagt: „Ich habe doch ein gutes Werk getan.“

David Knes:
Aus ihrer Sicht war die Tat also gerechtfertigt. Musste die Familie tatsächlich vor diesem Mann geschützt werden?

Claudia Beer-Odebrecht:
Hans stammte aus einer angesehenen Kleinbauernfamilie. Er war fleißig, verdiente gut und galt als geselliger Mensch. Sein großes Problem war der Alkohol.

Die Ehe war schwierig. Das Paar hatte sich sogar einmal scheiden lassen und später wieder geheiratet. Gewalt spielte allerdings keine Rolle. Selbst die spätere Täterin sagte über ihren Schwiegersohn, dass er kein grober oder gewalttätiger Mann gewesen sei.

Im Ort hieß es allerdings, dass Hans und seine Schwiegermutter nie gut miteinander ausgekommen seien. Die Mutter hatte großen Einfluss auf ihre Tochter und damit auch auf das Familienleben.

David Knes:
Nach der Tat scheint die Sache zunächst eindeutig gewesen zu sein. Wie liefen die Ermittlungen?

Claudia Beer-Odebrecht:
Die Täterin gestand sofort. Sie schilderte die Tat mit erstaunlicher Sachlichkeit, ohne erkennbare Reue. Immer wieder sagte sie, sie habe die Familie erlöst.

Auch bei der Tatrekonstruktion blieb sie kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat deshalb als Meuchelmord.

Der bekannte Psychiater Primarius Otto Skrinzi kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Frau zwar leicht schwachsinnig sei, aber die Tragweite ihres Handelns verstanden habe und zurechnungsfähig gewesen sei.

Damit war der Weg zur Mordanklage frei.

David Knes:
Im Juni 1964 kam es schließlich zum Prozess.

Claudia Beer-Odebrecht:
Der Schwurgerichtssaal war voll besetzt. Eine Großmutter als Mörderin, noch dazu an Weihnachten – das sorgte für enormes Aufsehen.

Die Angeklagte blieb während der Verhandlung nahezu regungslos. Sie bestritt nichts und wiederholte immer wieder: „Ich habe alle erlöst.“

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, sie habe bewusst gehandelt, verschiedene Tötungsmethoden abgewogen und sich schließlich für eine lautlose Variante entschieden. Das spreche gegen eine schwere psychische Erkrankung.

Das Gericht folgte diesem Argument und verurteilte sie zu 20 Jahren schwerem Kerker, verschärft durch Dunkelhaft an jedem Jahrestag des Verbrechens.

Erst nach der Urteilsverkündung brach sie zusammen und zeigte erstmals Emotionen.

David Knes:
Lass uns kurz die Begriffe erklären: Meuchelmord, schwerer Kerker und Dunkelhaft.

Claudia Beer-Odebrecht:
Meuchelmord bezeichnet einen besonders heimtückischen Mord aus dem Hinterhalt, bei dem das Opfer keine Möglichkeit zur Verteidigung hat.

Schwerer Kerker und Dunkelhaft waren besonders harte Strafverschärfungen. Die Haftbedingungen waren deutlich strenger als im gewöhnlichen Strafvollzug. Dunkelhaft bedeutete Unterbringung ohne Tageslicht, oft verbunden mit Schlafen auf harten Lagern und eingeschränkter Verpflegung.

Heute gelten solche Maßnahmen als unmenschlich und sind unzulässig.

David Knes:
Wenige Wochen nach der Verurteilung meldete sich dann der Anstaltsarzt mit einem überraschenden Befund.

Claudia Beer-Odebrecht:
Der Arzt beschrieb Elfriede H. als auffällig emotionslos. Sie demonstrierte pantomimisch, wie sie die Schlinge zugezogen hatte, und sagte dabei, Gott habe ihr geholfen.

Für den Arzt stand fest: Die Frau leide an paranoider Schizophrenie – und zwar bereits zur Tatzeit.

Er berichtete außerdem von einem Suizidversuch und einem Vorfall mit einer Mitinsassin. Deshalb hielt er sie für gemeingefährlich und forderte ihre Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Damit stand das ursprüngliche Gutachten plötzlich infrage.

David Knes:
Aber Primarius Skrinzi blieb bei seiner Einschätzung.

Claudia Beer-Odebrecht:
Ja. Er sah weiterhin keine Geisteskrankheit zur Tatzeit.

Die Tochter der Verurteilten kämpfte jedoch weiter. Der Fall gelangte schließlich bis zum Oberlandesgericht Graz. Dort wurde ein neues Gutachten durch die Medizinische Fakultät der Universität Wien eingeholt.

Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass man weder beweisen noch ausschließen könne, dass die Frau bereits zur Tatzeit geisteskrank gewesen sei. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei jedoch groß.

Und genau das wurde entscheidend.

Im Strafrecht gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Daraufhin hob das Landesgericht Klagenfurt 1967 das Urteil auf. Das Verfahren wurde eingestellt, und Elfriede H. kam nach mehreren Jahren Haft frei.

David Knes:
Damit blieb die zentrale Frage offen: War sie schuldhaft oder nicht?

Claudia Beer-Odebrecht:
Genau. Niemand bezweifelte, dass sie die Tat begangen hatte. Offen blieb nur, ob sie für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden konnte.

Der Fall zeigt, wie schwierig psychiatrische Begutachtungen sein können. Elfriede H. entspricht nicht dem Bild einer klassischen Mörderin. Sie gestand sofort und war überzeugt, das Richtige getan zu haben.

Ob sie bewusst handelte oder unter dem Einfluss einer schweren psychischen Erkrankung stand, lässt sich bis heute nicht eindeutig beantworten.

David Knes:
Weiß man, was nach ihrer Freilassung geschah?

Claudia Beer-Odebrecht:
Im Akt findet sich nur der Hinweis, dass sie ihrer Tochter übergeben wurde.

David Knes:
Claudia Beer-Odebrecht, vielen Dank für diesen außergewöhnlichen Fall.

Claudia Beer-Odebrecht:
Gerne.

David Knes:
Euch, liebe Hörerinnen und Hörer, danke ich fürs Dabeisein bei Delikt. Falls ihr Fragen habt, könnt ihr mir jederzeit schreiben: david.knes@kleinezeitung.at.

Wenn euch der Podcast gefällt, freuen wir uns über Bewertungen, Kommentare und Rezensionen.

Bis zum nächsten Mal.

Claudia Beer-Odebrecht:
Bis zum nächsten Mal.